Mitglied inaktiv
wenn man ne falschaussage gemacht hat und es selber wahrheitsgemäß geändert hat was kann man da für eine strafe kriegen im alter von 19 jahren !!?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! "Die Falschaussage sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor. Nach oben ist die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe begrenzt." lg ...anonym...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht