Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was darf ich und was nicht. ab wann wird man freigestellt vom FA?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was darf ich und was nicht. ab wann wird man freigestellt vom FA?

Kielerin90

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Hallo. Ich arbeite in der Uniklinik, in der Haut Tafesklinik. An einem 8 Stunden Tag, stehe bzw gehe ich 7.45 Min. Ich arbeite überwiegend mit offenen Wunden (Ulcera) die oft infiziert sind mit HIV Hep. Und co. wenn ich Verbände mache, arbeite ich gebückt. Patienten die in Folie eingewickelt werden, da turnt man dann schon ordentlich drum rum. Ich habe angst mich bei Patienten anzustecken mit mrsa und co. Jemand in einer ähnlichen Situation?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an den Betriebsarzt o im Zweifel an das Gewerbeaufsichtsamt. Die Krankschreibung geht dem BV aber vor. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ihr habt doch sicherlich einen Betriebsarzt. Dieser muss eine Gefahreneinschätzung abgeben. Ggf. wirst Du dann versetzt, wenn das nicht möglich ist gibt es ein Beschäftigungsverbot.


allmountain

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hast du dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft bereits mitgeteilt? Wenn dann muss dieser dir ein BV ausstellen, nicht der FA. Der AG kann dich nach Möglichkeit aber auch in einem gefahrlosen Bereich einsetzen.


Kielerin90

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Dankeschön. Nein mein Arbeitgeber weiß es noch nicht, bin derzeit krank geschrieben da ich mich regelmäßig übergebe und sehr geruchsempfindlich bin, was bei eitrigen Wunden kein Vorteil ist.


sternenfee75

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Solange der AG nichts weiß, kann er auch nichts ändern. Ansonsten muss er dir eine andere Tätigkeit zuweisen.


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