babymit30
Ich habe soeben Post vom Gericht bekommen wo ich nicht durchsehe weil nur zahlen drin stehen. vielleicht könnten sie mir das "übersetzen"? ...... Damit ist die Entgegennahme von der Vertretung ausgeschlossen und Pflegschaft war anzuordnen , §§1643abs. 2, 1909 BGB. Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 81 Abs. 1S 2 und 3 FamFG, § 46 FamGKG i. V. m.§18 Abs,3 KostO. Ich habe für meinen jetzt 12 Jährigen Sohn das erbe ausgeschlagen. Habe eine "art" vormund vom Jugendamt bekommen die wohl prüfen sollen ob ich das erbe ausschlagen darf oder es wenn ich es ausschlage eine KindesArmutgefährdung bestehen würde. oder irgendwie so sagte die das. Und warum nur ist das so kompliziert? Es ist schon schwer genug das der Papa tot ist, jetzt das hin und her tut nichts gutes dazu. Bitte könnten sie mir erklären was das obere zu bedeuten hat? LG
RUB
Mitglied inaktiv
Ich hatte auch das Thema Erbausschlagung vor ein paar Monaten, allerdings war mein Sohn da noch gar nicht geboren. Trotzdem mußte ich für ihn das schon regeln. Bei mir war es so, das ich die Erbausschlagung notariell gemacht habe. Da nur Schulden zu erwarten waren, wurde da auch zu geraten. Nur deshakb konnte ich auch nur ausschlagen. Nach dem das notarielle geklärt war, mußte ich noch zum Familiengericht und dort um eine Erlaubnis zur Ausschlagung bitten. Aufgrund der Schulden wurde diese auch mehr oder minder problemlos gewährt. Bei uns war es zudem auch so, das er am Ende dieses "Rattenschwanzes" hing, sprich vor ihm bzw ich für ihn, hatten bereits die Geschwister des Verstorbenen ausgeschlagen und deren Kinder. Mehr oder minder bedeutet in unserem Falle, das es ungewöhnlich ist, bereits vor der Geburt eines Kindes für dieses das Erbe auszuschlagen. Da waren dann einige etwas überfordert mit *g*
babymit30
er ist der erste sohn :( ein kleineren gibts auch noch. na ich seh bei dem postmist nicht durch. anstatt das so zu schreiben das jeder normalobürger das versteht kommt sowas.
Mitglied inaktiv
Na ich denke mal das Problem ist, das er Direkterbe ist von seinem Vater. da könnte man dir einen Interessenkonflikt vorwerfen. Deshalb eben der Einsatz eines unabhängigen "Vormundes". Ist IMO so auch völlig Ok. Zumal, wo ist das Problem? Wenn es Schulden gibt, wird der Vormund das Erbe sicherlich auch ausschlagen, wenn es keine Schulden gibt sondern wirklich ein Erbe, dann müßtest du das auch "sichern". Ist also völlig OK. Dann stellen die sich aber zu Recht die Frage, warum schlägst du im Namen Deines Sohnes das erbe aus.
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