Maren78
Liebe Frau Bader, da ich ein höheres Gehalt verdiene als mein Mann haben wir uns nach unserer Hochzeit im Jahr 2012 für die Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (mein Mann) entschieden. Ich beabsichtige ab der Geburt unseres ersten Kindes 12 Monate Erziehungszeit zu nehmen, mein Mann 2 Monate am Ende (entweder parallel oder im Anschluss) meiner Erziehungszeit. Da er derzeit in der ungünstigeren Steuerklasse arbeitet, ziehen wir in Betracht die Steuerklasse zu wechseln, Steuerklasse V (ich) und Steuerklasse III (mein Mann), um ein höheres Erziehungsgeld für meinen Mann zu erzielen. Nun unsere Frage an Sie: Wann wäre es am günstigsten für uns die Steuerklasse zu wechseln: ab Mutterschutz vor der Geburt, ab Geburtsmonat oder nach Mutterschutz nach der Geburt? Hinzuzufügen ist, dass mein Mutterschutz im Mai diesen Jahres beginnt, unser Kind im Juni zur Welt kommen soll und ich beabsichtige nach der 12-monatigen Elternzeit ab Juni 2015 wieder ins Berufsleben zurückzukehren und wir spätestens ab 01. Juni 2015 die Steuerklassen wieder zurückändern müssten. Bestehen aus Ihrer Sicht irgendwelche Nachteile, wenn wir noch vor dem Geburtsdatum unseres Kindes den Steuerklassenwechsel zum 01. Juni 2014 vollziehen würden? Soweit mir bekannt ist, wird das Mutterschaftsgeld nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Für Ihre Rückantwort bedanken wir uns recht herzlich und verbleiben mit besten Grüßen Maren78
Hallo, entscheidend ist der Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, also auch nach der Steuerklasse. Insofern ist es besser, wenn Sie als Mehrverdiener die bessere Steuerklasse behalten. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Versteh ich nicht...warum wollt ihr das Elterngeld für 10 Monatsbeiträge senken, um es für 2 Monate zu erhöhen? Zudem hat ein Steuerklassenwechsel, selbst ab sofort keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld. Weder von dir, noch von deinem Mann. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen von vor der Geburt (bei der Mutter vor dem Mutterschutz). Gruß Sabine
Tanja2255
Ihr solltet bis beginn des Mutterschutzes die Steuerklassen so lassen wie jetzt, und dann zum 1.7.14 in 5(du) 3 (dein Mann) wechseln, bis zum Ende der Elternzeit und dann zum 1.6.15 wieder wechseln.
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