schwäbisch
Hallo, unsere Tochter ist im Juli 15 geboren. Sie hat einen Gendefekt der noch nicht bekannt ist. Sie ist jetzt auf dem Stand von einem 6 Monate altem Baby. Sie hat eine Gaumenspalte und kann deshalb nicht essen oder trinken und wird über PEG Sonde ernährt. Sprechen und laufen wird sie nicht erlernen. Seh und Hörvermögen sind noch unklar. Wir haben Pflegestufe 3 jetzt Pflegegrad 4, nun sind wir langsam am Ende unserer Kräfte und ein Heimplatz ist gefunden. Nun meine Frage, wann endet die Elternzeit wenn Kind ins Pflegeheim kommt? Nervlich bin ich auch langsam am Ende und wollte nicht gleich am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Hoffe Sie können mir helfen, vielen Dank.
Hallo, wie schlimm - ich wünsche Ihnen viel Kraft. Voraussetzung für EZ: Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt und betreut und erzieht es überwiegend selbst. Hier nicht gegegen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Fühl Dich einfach mal gedrückt. ich kann mir gar nicht vorstellen wie hart das für euch sein muss. Ich habe selbst eine pflegebedürftigen Ehemann, der aber eben trotz Pflege auch wenigstens wo selbst was kann. Aber selbst das schlaucht einen selbst extrem.... Bezüglich Deiner Frage, wie lange hast Du denn dem AG EZ gemeldet? Man kann ja beliebig lange - bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen. Kommt also darauf an was Du dem AG mitgeteilt hast. Frage wäre höchstens, in wie weit das eine Auswirkung bezüglich EZ hat wenn das Kind im Pflegeheim lebt. ABER, als pflegender Angehöriger stehen dir bestimmte Zeiten zur Verfügung die du beim AG melden kannst. Hast Du einen guten Sozialen Dienst bei dem Du anfragen kannst, oder den VdK in der Nähe? Sozialer Dienst wird es sicherlich im Krankenhaus geben oder auch im Pflegeheim. Falls ja, würde ich dort mal einen Termin machen. Mir haben die damals geholfen, zum einen bei der Reha wegen Mann, später aber auch wegen der Anträge für Pflegegeld und Schwerstbehindertenausweiß. Und viel Kraft für den weiteren Weg.
Mitglied inaktiv
Zunächst einmal alles Gute für euch und euer Kind das mit so einem schweren Schicksal belegt ist. Nach Par. 15 ist die erste Voraussetzung auch für Elternzeit, dass das Kind im gleichen Haushalr lebt und von der Person un EZ betreut wird. Das ist dann denke ich bei euch nicht mehr der Fall. Bezüglich Arbeit würde ich mit einem Arzt reden, da es denke ich verständlich wäre, dass du wegen der psychischen Belastung derzeit nicht arbeitsfähig bist. Ich habe damals nachdem dee Herzschlag bei meinem ersten Kind 10./11. SSW aussetzte zwei Wochen AU bekommen bevor ich auf Aebeit hurück musste. Ich denke, deine Belastung ist gerade höher, aber das muss ein Arzt beurteilen. LG Lilly
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