Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann endet Elternzeit, wenn Kind schwerst pflegebedürftig und ins Heim muss?

Frage: Wann endet Elternzeit, wenn Kind schwerst pflegebedürftig und ins Heim muss?

schwäbisch

Beitrag melden

Hallo, unsere Tochter ist im Juli 15 geboren. Sie hat einen Gendefekt der noch nicht bekannt ist. Sie ist jetzt auf dem Stand von einem 6 Monate altem Baby. Sie hat eine Gaumenspalte und kann deshalb nicht essen oder trinken und wird über PEG Sonde ernährt. Sprechen und laufen wird sie nicht erlernen. Seh und Hörvermögen sind noch unklar. Wir haben Pflegestufe 3 jetzt Pflegegrad 4, nun sind wir langsam am Ende unserer Kräfte und ein Heimplatz ist gefunden. Nun meine Frage, wann endet die Elternzeit wenn Kind ins Pflegeheim kommt? Nervlich bin ich auch langsam am Ende und wollte nicht gleich am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Hoffe Sie können mir helfen, vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wie schlimm - ich wünsche Ihnen viel Kraft. Voraussetzung für EZ: Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt und betreut und erzieht es überwiegend selbst. Hier nicht gegegen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Fühl Dich einfach mal gedrückt. ich kann mir gar nicht vorstellen wie hart das für euch sein muss. Ich habe selbst eine pflegebedürftigen Ehemann, der aber eben trotz Pflege auch wenigstens wo selbst was kann. Aber selbst das schlaucht einen selbst extrem.... Bezüglich Deiner Frage, wie lange hast Du denn dem AG EZ gemeldet? Man kann ja beliebig lange - bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen. Kommt also darauf an was Du dem AG mitgeteilt hast. Frage wäre höchstens, in wie weit das eine Auswirkung bezüglich EZ hat wenn das Kind im Pflegeheim lebt. ABER, als pflegender Angehöriger stehen dir bestimmte Zeiten zur Verfügung die du beim AG melden kannst. Hast Du einen guten Sozialen Dienst bei dem Du anfragen kannst, oder den VdK in der Nähe? Sozialer Dienst wird es sicherlich im Krankenhaus geben oder auch im Pflegeheim. Falls ja, würde ich dort mal einen Termin machen. Mir haben die damals geholfen, zum einen bei der Reha wegen Mann, später aber auch wegen der Anträge für Pflegegeld und Schwerstbehindertenausweiß. Und viel Kraft für den weiteren Weg.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zunächst einmal alles Gute für euch und euer Kind das mit so einem schweren Schicksal belegt ist. Nach Par. 15 ist die erste Voraussetzung auch für Elternzeit, dass das Kind im gleichen Haushalr lebt und von der Person un EZ betreut wird. Das ist dann denke ich bei euch nicht mehr der Fall. Bezüglich Arbeit würde ich mit einem Arzt reden, da es denke ich verständlich wäre, dass du wegen der psychischen Belastung derzeit nicht arbeitsfähig bist. Ich habe damals nachdem dee Herzschlag bei meinem ersten Kind 10./11. SSW aussetzte zwei Wochen AU bekommen bevor ich auf Aebeit hurück musste. Ich denke, deine Belastung ist gerade höher, aber das muss ein Arzt beurteilen. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...