Fabian84
Hallo, bei der Anmeldung der Elternzeit muss man sich ja für die nächsten beiden Jahre festlegen, wann man Elternzeit nimmt und wann nicht (sog. Bindungszeitraum). Soweit überall beschrieben, siehe auch Gesetzestext: "Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.". Aber wann beginnt der Bindungszeitraum genau? a) bei Antragstellung (und somit mindestens 7 Wochen früher als die Elternzeit) oder b) zu Beginn der angemeldeten Elternzeit?
Hallo, ab Geburt bei fer KM und ab Beginn des angemeldeten Zeitraums ansonsten. Liebe Grüße NB
Dojii
Mit Beginn der angemeldeten Elternzeit bzw. bei den Müttern mit Beginn des nachgeburtlichen Mutterschutzes (also Geburt des Kindes).
Fabian84
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Nach langer Überlegung: Soll "KM" Kindsmutter heißen? Habe ich jetzt mal nach Dojiis Antwort geraten. Heißt: Für den Vater ist b) richtig? Danke im Voraus!
Fabian84
Zum Verständnis: Wenn für mich als Vater der Bindungszeitraum mit der anmgemeldeten Elternzeit beginnt: Angenommen, ich melde jetzt (16.01.2023) meine Elternzeit ab 02.10.2023 an. Dann läuft, wenn ich das richtig verstanden habe, mein Bindungszeitraum vom 02.10.2023 bis 01.10.2025. Wenn ich nicht möchte, dass ich mich so weit in die Zukunft binden möchte, aber weiß, dass ich bis Oktober 2023 keine Elternzeit brauche: Beantrage ich dann einfach zusätzlich nur einen Tag (!) Zeitabschnitt Elternzeit am 06.03.2023 (heute in 7 Wochen)? Dadurch verringert sich mein Elternzeitkontingent kaum (außer dass ich nur noch einen statt 2 Zeitabschnitte übrig habe), aber mein Bindungszeitraum läuft nur bis 05.03.2025. Richtig? Kann/müsste man tatsächlich mit dem Trick arbeiten?
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