Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann beantrage ich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wann beantrage ich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit?

Zauberfee-81

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Hallo Fr. Bader, ich habe gelesen, dass ich 7-8 Wochen vor errechnetem ET bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen sollte. Meine Frage -zählt Elternzeit erst nach der gesetzliche Mutterschutzfrist von 6 Wochen? Mein ET ist Anfang April `13 -beantrage ich also die Elternzeit erst kurz vor der Geburt,d.h. Ende März oder bereits Anfang Februar? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Zauberfee-81


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das ist so nicht richtig. Sie müssen die Elternzeit sieben Wochen vor Beginn, also wolle eine Woche nach Geburt beantragen. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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EZ beantragt man spätestens 7 Wochen vor Beginn, man hat nach der Geburt normal 1 Woche Zeit. Falls der Vater ab Geburt EZ nehmen möchte, müsste er das vor Geburt beantragen und gibt dann den voraussichtlichen ET an.


Mitglied inaktiv

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Man hat 6 Wochen vor dem ET Mutterschutz den man nehmen KANN, nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz die man nehmen MUSS - als Frau. 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muß dem AG spätestens vorliegen von wann bis wann man man nehmen will. Als Frau langt also 1 Woche nach der Geburt das abzugeben. Beantragen muß man da gar nichts, weil der AG Elternzeit gewähren muss. Wichtig auch, nur wer mind. die ersten 2 Jahre Elternzeit beantragt, der kann das 3te Jahr nutzten, auch nach dem 3ten Lebensjahr des Kindes. Und man darf in der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten. Sinnvoll ist es, das erste Jahr solange wie Elterngeld gezahlt wird (das wird nur bis zum 12ten bzw 14ten Lebensmonat voll gezahlt) daheim zu bleiben. Wenn finanziell machbar. Dazu dann aber gleich auch mind. das 2te Jahr vorraussichtlich zu melden, mit dem Hinweiß dann das 3te unter Absprache zu nutzen. Ich arbeite zB normalerweise vollzeit 40 Std, bleibe im ersten Jahr dann zuhause und werde dann das 2te und 3te Jahr bur auf Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Vorteil, man hat den Kündigungsschutz und ist felxibler auf mögliche Änderungen. Weil unterbrechen geht weitaus leichter. Zumal wenn noch weiterer Kinderwunsch besteht.


Zauberfee-81

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Dass heißt also, dass die Elternzeit erst NACH der gesetzlichen Mutterschutzfrist von 8 WO nach ET beginnt -für die werdende Mama.... Danke euch beiden für die Info!


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