Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann 2.Kind bei 2 Jahren Elternzeit?

Frage: Wann 2.Kind bei 2 Jahren Elternzeit?

Tina_Summer

Beitrag melden

Guten Tag, mein Sohn ist am 5.August 2021 geboren, ich bin nun bis 5.August 2023 in Elternzeit und splitte mein Elterngeld auf 22 Monate (leider 2 Monate ohne EG). Geplant war dann wieder arbeiten zu gehen, wahrscheinlich in Teilzeit. Nun hätten wir aber gerne ein zweites Kind. Allerfrühstens würde ich im September 2022 mit der Planung beginnen, dann würde das Baby noch 2023 in der Elternzeit des ersten geboren werden, lieber wäre es mir aber, wenn es etwas später käme, also erst Herbst 2023 oder im Frühjahr/Sommer 2024. Dann müsste ich aber vorher arbeiten und dann wäre ja Vollzeit besser, da sich das neue Elterngeld ja danach berechnet? Ich möchte vermeiden, weniger EG als jetzt zu bekommen, was wäre daher finanziell gesehen der beste Zeitpunkt bzw. die beste Variante? Vielen lieben Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entweder ein Jahr nach Arbeitsantritt oder ca 14-15 Mo. nach Geburt des ersten Kindes. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Wenn du das gleiche EG bekommen willst, dürfen die Kinder nicht mehr als 15/16 Monate Altersunterschied haben, oder du mußt erst wieder 12 Monate VZ arbeiten, sonst hast du immer Nullmonate in der Berechnung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie Kielsprotte schrieb. Gleiches EG nur bei einem Geschwisterabstand von etwa 16 Monaten oder ein Jahr (12 Monate) Vollzeit arbeiten vor Geburt Kind 2. Das du noch in Elternzeit vor Geburt des 2. Kindes warst, spielt keine Rolle. Es sind wieder die 12 Monate vorher relevant


Tina_Summer

Beitrag melden

Danke für die Infos. Ich hatte einen Kaiserschnitt, daher darf ich so schnell sowieso nicht wieder schwanger werden. Das heißt also, ich müsste in jedem Fall erst ein Jahr arbeiten gehen (Vollzeit wird leider nicht klappen) und Kind 2 würde dann erst geboren werden wenn der Kleine fast schon 4 ist :-( Das ist eigentlich keine günstige Option für mich, da ich jetzt schon 33 bin und wir unseren Kleinen nur durch die Hilfe eines Kinderwunschzentrums bekommen haben. Was würde ich denn an Elterngeld bekommen, wenn Kind 2 dann 2023 geboren werden würde? Den absoluten Mindestsatz? Das ist ja wirklich ernüchternd


mellomania

Beitrag melden

Sorry, deine Einstellung ist frech. Sei froh dass es überhaupt elterngeld gibt. Dann musst du halt vollzieht arbeiten gehen wenn du mehr elterngeld möchtest. Sorry, aber manche Leute....


Felica

Beitrag melden

Nein, du musst nicht erst wieder ein Jahr arbeiten bevor du schwanger werden darfst. Sondern Du solltest, wenn du nicht jetzt direkt wieder schwanger werden willst oder darfst, ein Jahr gearbeitet haben bevor der neue Mutterschutz beginnt. Jeden Monat ab dem 15ten Lebensmonat deines ersten Kindes in dem Du nicht arbeitest, geht mit 0 € in die neue Berechnung ein. Aber niemand verbietet dir innerhalb der EZ wieder zu arbeiten. In deinem Falle würde ich dir dazu raten, suche zum Sommer eine Betreuungsstelle für Kind 1, Achtung die Fristen laufen in vielen Gemeinden Ende Februar aus, lasse das EG ab dem 15ten Lebensmonat nachträglich in Basis ändern und gehe dann mit 25-30 Std die Woche wieder arbeiten. Du kannst dann direkt mit der Planung von Nr.2 beginnen und je schneller es klappt, desto näher bist du an deinem jetzigem EG. Den Geschwisterbonus von mindestens 75 € gibt es ja auch noch bis Kind 1 seinen 3ten Geburtstag hat. Die 75 € fangen einiges an Different zwischen EG von so viel TZ und VZ ab.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...