tioltho
Hallo Frau Bader, Aus welcher Zeit wird die Lohnfortzahlung während dem Beschäftigungsverbot berechnet: Es besteht Elterngeldbezug (1Jahr), Elternzeit wurde für 2 Jahre beantragt, nach einem Jahr ist eine TZ-Beschäftigung angedacht, jedoch vor Beginn der Wiederaufnahme der TZ-Beschäftigung tritt erneut eine Schwangerschaft ein. Durch den Arzt wird ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, sodass auch die geplante Teilzeitbeschäftigung nicht angetreten wird. Laut Gesetz wird die Höhe der Lohnfortzahlung aus den letzten 13 Wochen bis 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet und nicht aus den zukünftigen geplanten TZ-Einkünften während des zweiten Elternzeitjahres. Wird die Zeit vor dem Elterngeldbezug (Vollzeit) zur Berechnung verwendet? Vielen Dank schon mal. tioltho
Hallo, wenn die TZ schon geregelt ist, dann bekommt man einfach den imaginären Lohn. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ist die Teilzeit-Beschäftigung vertraglich festgehalten, dann bekommst im Beschäftigungsverbot während der Teilzeitbeschäftigung das Teilzeitgehalt! Gruß Sabine
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