Bine-Summ-Summ
Hallo Frau Bader, ich habe leider keine Frage gefunden, die mir meine Frage beantwortet. Ich bin noch bis August 2016 im 2. Jahr Elternzeit. In dieser Zeit sind wir umgezogen und daher ist es mir nicht möglich wieder zu meinem alten AG zurück zu gehen, hat er mir auch mitgeteilt. Nun würde ich gern ab April 2016 ein Masterstudium beginnen. Mein Mann arbeitet schon am neuen Wohnort. Ist es besser für mich die Kündigung erst zum August zu machen. Oder sollte ich die Kündigung jetzt noch vor Studienbeginn einreichen? Kann ich Bafög beantragen, wenn ich noch in Elternzeit und angestellt bin, oder sollte ich das lassen? Würde es irgendeine finanzielle Hilfe geben, wenn ich in der Elternzeit studiere? Darf ich einen Studentenjob in der Elternzeit anfangen, also als Werkstudent oder ähnliches? Gibt es dort eine Einkommenshöchstgrenze die ich nicht überschreiten darf? Ich hoffe ich habe die Fragen verständlich geschrieben und freue mcih auf Ihre Antwort. Vielen Dnak!
Hallo, 1. Beim Bafög wird wohl das Einkommen des Ehepartners angerechnet: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php 2. Wie sind Sie denn bei Beendigung des Vertrages krankenversichert? Liebe Grüße NB
Bine-Summ-Summ
Das ist eine gute Frage! Ich habe gehört, das mein Mann mich bei sich mitversichern könnte, aber ich weiß nicht, ob das wirklich einfach so geht, wenn ich plötzlich Studentin bin. Wobei die gesetzlichen Krnakenkassen, mich wohl nehmen müssen... Also schlagen sie vor ich bleibe noch in Elternzeit, bis sie ausläuft (und kündige meinen Job erst fristgerecht 3 Monate zum Ende der Elternzeit) und beantrage aber ab Semesterbeginn schon Bafög, trotz Elternzeit, also trotz meines laufenden Arbeitsvertrages. Und meine derzeitige gesetzlich-pflichtversicherung bei der Krankenkasse kundige ich so, dass sie mit meiner Elternzeit endet? Grüße, Bine
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Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
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