EmmIzzy
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem... Werde mal versuchen kurz die Lage zu beschreiben... Bin seit 2015 in Elternzeit die jetzt Mitte September endet. Mein Betrieb hat verkauft und wird am 31.8 geschlossen und an einen neuen Betrieb übergeben der wenn wir wollen uns auch alle zum 1.9. übernimmt. Die Bedingungen und arbeitszeiten und alles andere entspricht nun nicht dem was ich als Mama leisten kann, somit möchte ich den Vertrag auch nicht unterschreiben, mein noch jetziger arbeitgeber sagt dann bekomme ich automatisch die kündigung und muss die 3 Monate kündigungsfrist an einem anderen Standort ableisten. ( es schließen nicht alle Filialen zur gleichen Zeit ) Meine Fragen wäre jetzt: Darf mein Arbeitgeber mir jetzt in der Situation da ich ja noch in Elternzeit bin überhaupt einfach kündigen? Wenn ja muss ich dann wirklich an einem anderen Standort zum arbeiten während der kündigungsfrist und meine Arbeit ableisten? Ich meine in meinem Vertrag steht ja ganz klar drin an welchem ort ich arbeite und es ist doch eigentlich so das man nach der Elternzeit zurück an seinen alten Arbeitsplatz geht?! Oder sehe ich das verkehrt ? Ich denke man kann nicht verlangen das ich jeden Tag Kilometer weit fahre um irgendwo meine Arbeit ab zu leisten. Ich müsste dringend wissen wie da meine rechtliche Situation ist?! Ich bedanke mich Mit freundlichen grüßen EmmIzzy
Hallo, wenn es ein richtiger Betriebsübergang ist, muss Ihr neuer Arbeitgeber Sie zu den Konditionen von dem alten übernehmen. Das ist gesetzlich geregelt. wenn jedoch keine Betriebsübernahme vorliegt, kann der Arbeitgeber neue Konditionen anbieten. Dann muss sich Ihr alter Arbeitgeber vom Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung für die Kündigung geben lassen, bei der Betriebsaufgabe wird das jedoch unproblematisch sein. Wenn in dem Vertrag tatsächlich der Ort steht, ist die Frage, ob der Arbeitgeber, wenn diese Arbeitsstelle nicht mehr besteht, woanders einsetzen darf. Das wird von der Zumutbarkeit abhängen. Liebe Grüße NB
cube
Bei einem Betriebsübergang - alle MA´werden zu gleichen Konditionen übernommen - muss eine schriftliche Unterrichtung des Vorgangs und seiner Konsequenzen für den MA´s erfolgen. Danach hat der MA 4 Wochen Zeit. Tut er das, bleibt der Vertrag beim alten AG - der dann jedoch aus betrieblichen Gründen dem MA kündigen muss. Und zwar fristgerecht, also unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen. Ist diese so lang, dass der Betriebsübergang während dessen stattfindet, muss der MA diese Zeit beim neuen AG "ableisten". Inwiefern damit ein Standortwechsel verbunden sein darf, kann ich dir jedoch nicht sagen. Viele Verträge beinhalten neben dem üblichen Einsatzort aber eine Klausel, die die Versetzung an einen anderen Betriebsort im Bedarfsfall möglich macht. Sollte dein Vertrag sich durch die Übernahme nicht ändern, du kannst ihn auf Grund deines Kindes jetzt jedoch nicht mehr so erfüllen wie vor der Schwangerschaft, ist das dein Problem und du musst fristgerecht kündigen. Auch hier wärest du dann verpflichtet, deinen Vertrag im neuen Betrieb bis zum letzten Tag abzuleisten. Gibt es bei euch vielleicht einen Betriebsrat? An den würde ich mich mit deinen Fragen wenden.
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