Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitiger Mutterschutz bei bipolare Störung als Physiotherapeutin?

Frage: vorzeitiger Mutterschutz bei bipolare Störung als Physiotherapeutin?

Joi

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Sehr geehrter Fr. Bader, Ich habe eine individuelle Frage zum Beschäftigungsverbot bzw Mutterschutz. Vor drei Jahren ist bei mir eine bipolare Störung diagnostiziert wurden. Aufgrund dessen bin ich in ständiger ärztlicher\medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung und dennoch nicht stabil. Ich habe bis August diesen Jahres vollzeit in 2 Fachbereichen parallel studiert und konnte das Studium auch nur aufgrund einer Sonderregelung und fast ausschließlich von zu Hause (nach mehreren Krankenhausaufenthalten aufgrund schwerer depressiver Episonden) abschließen. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung zur Physiotherapeutin gemacht. Nun arbeite ich in einer Praxis ausschließlich als Physiotherapeutin und zum Berufseinstieg nach dem Studium mit 25 Std\Woche und unter Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten (GdB 30 %) (noch keine Bewilligung eingetroffen). Mehr ist durch meine ständig vorhandenen Symptome auch nicht möglich.  Meine Chefin ist davon nicht begeistert, da sie hofft "dass ihr durch meine Einstellung (unbefristet!) keine Nachteile entstehen"! Sie hat mich auch nur eingestellt, durch extremen Personalmangel. Nun ist es so, dass ich erfahren habe, dass ich in der 5. SSW bin! Ich hatte dieses Jahr im März bereits eine Fehlgeburt.  Ich habe nun Angst ihr von meiner SS zu berichten, da ich ihr aufgrund meiner psych Diagnose schon ein Dorn im Auge bin und häufige Fehlzeiten nicht auszuschließen sind...und jetzt auch noch schwanger und das in der Probezeit!!! Ich bin schon medikamentös auf die Schwangerschaft eingestellt und alle mich betreuenden Fachärzte\innen und Therapeutin wissen bescheid. Meine Chefin jedoch nicht.  Ich habe Angst aufgrund meiner Vorgeschichte und dem Stress auf Arbeit (Ausgrenzung durch das Kollektiv aufgrund meiner Diagnose, Akkordarbeit im 20-min-Rhythmus ohne zwischenzeitliche Pausen, fast ausschließlich stehend\kniend) einen erneuten Abort zu erwarten oder eine Zunahme meiner Symptome und damit erneute KH-aufenthalte zu erleiden oder auch gekündigt zu werden. Kann unter meinen Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden?  Was kann ich jetzt sonst noch tun? Auch finanziell gesehen? Wie soll ich mich am besten verhalten z.B. wenn ich merke dass sich meine psych Symptome verschlechtern? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dem Ag die Schwangerschaft mitteilen, da er nur so prüfen kann, ob ein BV auszustellen ist. Ich habe dazu etwas sehr spannendes gefunden, danach können Sie grds. durchaus in Teilbereichen arbeiten: http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Ergo-und_Physiotherapie.pdf Wenn es Ihnen nicht möglich ist, weil Sie gesundheitliche Probleme haben, bleibt nur die Krankschreibung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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"einen erneuten Abort zu erwarten..." Dein ganzer Text liest sich wie die Erwartung einer Fehlgeburt. Du wirst wegen einer schwangerengerechten Tätigkeit keine organisch gesunde Schwangerschaft verlieren. Du solltest zeitnah die Schwangerschaft bekannt geben und dann dem AG die Möglichkeit einräumen, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dich ggf. schwangerengerecht zu beschäftigen. Einige leichtere Tätigkeiten, wie z.B Lymphdrainagen an mobilen Patienten sind durchaus denkbar. Akkord ist natürlich nicht erlaubt, und warum arbeitest du kniend? Habt ihr keine Behandlungstische? Wenn du gesundheitlich - insbesondere wegen deine psychischen Erkrankung - nicht arbeitsfähig bist, bleibt nur die Krankschreibung. Die Erkrankung hattest du ja schon vor der Schwangerschaft, du bist nicht schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig. Ansonsten wende dich mit deiner Frage bitte an die Gewerbeaufsicht/Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.


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