Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung Elternzeit

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit

C.linchen

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Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit (bis nächstes Jahr Juli 2023) und wieder schwanger. Jetzt stellt sich bei mir folgende Frage! Wäre es klug, wenn ich meine Elternzeit vorzeitig beende, um Mutterschaftsgeld zu erhalten? Das Baby soll Anfang Juni 2023 zur Wellt kommen (Ich bin in der 4 Woche schwanger). Mein Arbeitgeber hat mich damals allerdings direkt bei der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in der 8 Woche ins Berufsverbot geschickt! Oder soll ich meine zwei Jahre Elternzeit jetzt einfach so weiter führen? Vielen lieben Dank im Voraus und eine schönes Wochenende!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier gibt es kein Wahlrecht. Sie können die EZ lt Gesetz erst zu Beginn des Mutterschutzes beenden. Oder, um genau zu sein, SIe können die EZ mit Zustimmung des AG früher beenden. Aber nicht, um in ein BV zu geheb - denn das wäre Betrug zu UNgunsten der Krankenversicherung. Anders, wenn Sie Beamtin sind. Liebe Grüße NB


Lewanna

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Hallo, Du kannst die Elternzeit nicht beenden um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Du kannst sie allerdings zum Mutterschutz beenden. Das solltest du auf jeden Fall tun. Dann bekommst du volles Mutterschaftsgeld und die restlichen Elternzeit bleibt dir erhalten. LG


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