Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wir sind momentan arg am Verzweifeln. Ich will jetzt auch nicht zu weit ausholen, aber kurz zur Vorgeschichte...: Quentin geht seit letztem Sommer in den Schulkindergarten, er wird im Mai 7 Jahre alt. Im Sommer wird er dann in die 1.Klasse eingeschult. Im letzten halben Jahr wachsen uns die Probleme mit ihm über den Kopf. Sein Verhalten im SKG wird immer schlimmer anstatt besser. Er arbeitet nicht mit, stört, ist laut, verweigert sich...heute die Krönung...er hat seinen Kot auf einem Stuhl und an seiner Hose verschmiert. Das hat er (wirklich) noch nie getan...das ist völlig neu und ich bin geschockt und überfordert. Vor dem Besuch des SKG waren seine Defizite ganz klar in der Konzentration und Ausdauer, weshalb er nicht eingeschult wurde. Jetzt haben wir ganz andere Probleme. Er kommt sehr oft mit blauen Flecken nach Hause, weil ihn andere Kinder treten oder auch beißen. Mittlerweile wehrt er sich natürlich auch und fällt durch gehäufte körperliche Tätligkeiten auf (Schubbsen, Knuffen...). Wir sind zur Zeit mit ihm bei einem Kinderpsycholgen, haben noch einige "Sitzungen" bis zur Diagnose. In der Zwischenzeit bekommt er Ergotherapie, die ihm großen Spaß macht und er auch prima mitarbeitet. Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen. Er soll im Sommer auf eine freie Schule im Nachbarort gehen, die jetzige Schule sagt uns überhaupt nicht zu (dort geht er momentan zum SKG). Die Wahl der Schule steht für uns zu 99% fest. Meine Frage ist nun, ob ich ihn aufgrund der Veränderungen, die wir an ihm feststellen, vorzeitig aus dem SKG nehmen kann und wenn ja, was macht er bis zu den Sommerferien...? Er ist ja schulpflichtig. Wir haben arge Zweifel, daß wir den Rest des Schuljahres dort so durchstehen werden. Falls es rechtlich wichtig ist, wir wohnen in Niedersachsen. Liebe (verzweifelte) Grüße BETTY


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ist bei Ihnen die Vorschule denn Pflicht? Sonst ist es doch kein Problem. Ansonsten nur mit ärztlichem Attest Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ja, die Vorschule ist Pflicht, da Quentin schulpflichtig ist. Wir haben nun mit der Psychologischen Praxis gesprochen, bei der er in Behandlung ist und diese veranlaßt nun eine neutrale Hospitation im SKG. Das Schuljahr ist ja bald um und wir haben uns nun bemüht, ihn im Sommer in einer anderen Schule einschulen zu lassen, Wir möchten aufgrund einiger Vorfälle nicht, daß er auf die Schule geht, wo er momentan den SKG besucht. Der Schulwechsel ist einfacher als ich vorher gedacht habe. Da die von uns favorisierte Grundschule eine volle Ganztagsschule ist, müssen wir nur an einem Tag in der Woche das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen, dann kann er ohne Ausnahmegenehmigung wechseln. Somit fällt für uns die kostenpflichtige freie Schule weg, sodaß auch mehr Geld im Monat übrig ist. Ich bin froh, daß es so einfach geht. Die Schule, auf die er gehen soll, hat einen sehr guten Ruf im Landkreis und auch ich war auf dieser Schule sowie meine Geschwister und meine Nichte. Alles Weitere bis Ende des Schuljahres entscheiden wir nun gemeinsam mit dem Psycholgen. Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße BETTY


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d ...

Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz. ...

Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...

Hallo, wir erwarten im April 2024 unser zweites Kind und da wir an unserem jetzigen Wohnort wohl erst ab 2026 einen Krippenplatz haben, würden wir uns gerne die Betreuung bis dahin aufteilen. Mein Mann würde 20h pro Woche arbeiten und ich würde 24h pro Woche arbeiten. Somit planen wir ElterngeldPlus zu beantworten für insgesamt etwa 18 Monate ...

Hallo Frau Bader, ich  bin grade in der 8 ssw ,und habe am 02.02.2024 meinen Sohn entbunden .Habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen . Vor der Geburt unseres Sohnes war ich Teilzeit arbeiten. Das Geschwisterchen soll Mitte März 2025 geboren werden .Jetzt weiß ich nicht ,was ich am besten machen s ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...