Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir erwarten unser zweites nichteheliches Kind. Das soll -wie schon das erste- den Nachnamen meines Partners tragen. Unser zuständiges Standesamt gab uns die Auskunft, dass in diesem Fall die Nachnamensfestlegung nur NACH der Geburt, durch beide Eltern vor dem Standesbeamten stattfinden werden kann. Bei meiner unverheirateten Freundin in einer anderen Stadt konnte die Erklärung zum Nachnamen durch beide Eltern bereits VOR der Geburt beim Standesamt abgegeben werden. Was den großen Vorteil hat, dass sich die frisch entbundene Mutter den Weg zum Standesamt sparen kann und der Vater kann das Kind alleine anmelden. Wo findet sich die rechtliche Grundlage zur Möglichkeit der Festlegung des Nachnamens VOR der Geburt? Wie kann ich mein Standesamt überzeugen, dass man auch vor der Geburt den Nachnamen festlegen DARF? Oder kann das jedes Standesamt handhaben wie es das will? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Renate
Mitglied inaktiv
Ich habe vom Standesamt die Auskunft bekommen, daß unser zweites Kind den gleiche Nachnamen wie unser erstes genmeinbsames bekommen MUSS, weil wir bei beiden Kindern die gleiche Sorgerechtskonstellation haben. Unmd so ist es jetzt auch :-) Mail mich mal an! Désirée
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