honeybee.inka
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in einer Praxis als Assistenzzahnärztin angestellt. Meine Assistenzzeit endet am 31.12.21( Datum/Vertragsende ist im Vertrag so festgelegt). Danach werde ich in der selben Praxis als angestellte Zahnärztin weiterarbeiten. Mein AG hat in dem Entwurf des neuens Vertrags eine erneute Probezeit von 6 Monaten eingetragen. Da ich schon etwas älter bin steht aber auch Familienplanung an. Von einer angestellten Kollegin weiß ich, dass es da wohl auch kein Entgegenkommen bez. Verkürzung der PZ seitens des AG gibt! Ich habe gelesen, wenn ein Assistenzzahnarzt nach der Assistenzzeit weiter beschäftigt wird entsteht ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, also unbefristet,wenn ich das richtig verstehe. Erste Frage: ist die Aussage so korrekt oder ist das durch die neue Stellenbeschreibung (bin ja dann keine Assistentin mehr) nicht zutreffend? 2. Sollte die Aussage korrekt sein, ist dann eine erneute PZ überhaupt zulässig? Oder ist eine neue PZ aufgrund des neuen Vertrags mit neuer Stellenbeschreibung gerechtfertigt? Ich mache mir etwas Sorgen, falls ich in der PZ schwanger werde, dass ich dann einfach so dastehe ohne Job, auch wenn mein AG bisher immer sehr korrekt war! Lg Honeybee
Hallo, es ist ein neuer Vertrag mit neuer Probezeit. Aber: 1. In der Schwangerschaft besteht auch in der Probezeit Kündigungsschutz. 2. Es greift § 1 KSchG. Nach mehr als 6 Mo. Betriebszugehörigkeit besteht besonderer Kündigungsschutz (trotz Probezeit). Liebe Grüße NB
Suomi
Die Probezeit spielt bei einer Schwangerschaft überhaupt keine Rolle, weil man auch während der Probezeit bei einer bestehenden Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf.
honeybee.inka
Liebe Suomi, danke für deine Antwort. Das ist schonmal gut zu wissen. Mir geht es vll eher um die Probezeit an sich. Ich finde es zeigt von AG Seite aus ein gewisses Misstrauen, wenn man dort doch bereits 2 Jahre gerabeitet hat. Es hat irgendwie einen bitteren Beigeschmack....
Mamamaike
Hallo, der DGB schreibt dazu: Probezeit beim selben Arbeitgeber Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist. Dies ist letztlich immer eine Entscheidung des Einzelfalles. In jedem Fall wird auch beim Wechsel in eine andere Position die Betriebszugehörigkeit anerkannt, so dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Wer ganz sichergehen will, sollte sich beim Wechsel in eine neue Stelle eine Option auf Rückkehr in die alte Tätigkeit einräumen lassen. Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht//die-10-wichtigsten-fragen-zur-probezeit/?cHash=2b1ab3d790aa2d3cecbbae8c9d54e5f5&type=999 Danach wäre sie in Deinem Falle in Ordnung, da Du ja schreibst, dass es eine neue Stellenbeschreibung gibt. Viele Grüße
honeybee.inka
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.
Ja die Stellenbeschreibung öndert aich offiziell, aber im Grunde genommen mache ich als angestellte Zahnärztin den selben Job wie als Assistenzzahnärztin. Aber so kann ich beruhigt sein und muss mir im Falle einer Schwangerschaft keine Gedanken machen
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