Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag bei Arbeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag bei Arbeit in Elternzeit

Uisa

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wird am 25.11. 2019 ein Jahr alt. Ich habe Elternzeit bis Ende August 2020 bei meinem Arbeitgeber beantragt. Ab 1. Dezember 2019 werde ich 13 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Sollte ich dafür einen Arbeitsvertrag von meinem Chef verlangen? Er hat sich bisher deswegen noch nicht geäußert. Wie sieht es dann mit meinem Urlaubsanspruch aus? Ich habe normalerweise 26 Tage Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Peter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Zusatzverrag ist möglich aber nicht nötig ( es sei denn, der AG versucht Sie los zu werden). Urlaub bekommen Sie anteilig (im Dreisatz) Liebe Grüße NB


cube

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Normalerweise wird nur eine Zusatzvereinbarung geschlossen, in der festgehalten wird, das du von bis x Stunden arbeitest und der Hauptvertrag davon unberührt bleibt/ab x wieder in Kraft tritt. Der Urlaubsanspruch entsteht anteilig. wen du zB an 3 festen Tagen arbeitest statt an 5 Tagen, reduziert sich der Urlaub in dieser Zeit um x Tage. Er verringert sich aber de facto nicht, denn für eine ganze Woche musst du ja nun nicht 5 Tage Urlaub nehmen, sonder nur 3. Arbeitest du jedoch an 3 Tagen innerhalb einer 5 Tage-Woche (also flexibel mal Mo-Mi, mal Mo, Die, Fr), dann bleiben es 26 Tage, weil du dann nach wie vor 5 Tage Urlaub nehmen musst, um die ganze Woche frei zu haben.


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