Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verteilung bei Scheidung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verteilung bei Scheidung?

schildkröte0106

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Hallo! Ich habe ein Gartengrundstück vor meiner Ehe käuflich erworben. Nach unserer Ehe investierte mein Mann mit in den Garten...neuer Zaun, Gewächshaus, Gartenhaus usw. Wenn es zu einer Scheidung kommen würde könnte er dann das Geld für seine Investitionen vom mir fordern oder den Verkauf des Gartens erzwingen? Wäre schön wenn Sie mir da eine Antwort geben könnten! Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird durch den Zugewinn geregelt . wenn einer der Parteien das bei der Scheidung beantragt. Von dem Mehrwert des Hauses seit Ehebeginn steht ihm die Hälfte zu. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag?


Mitglied inaktiv

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Hier findest Du meine Ausführungen zu einer anderen aber ähnlichen Frage. Vielleicht hilft Dir das etwas bis zur Antwort von Frau Bader :-) http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=142822&suche=gesetztlicher+G%FCterstand&seite=1


schildkröte0106

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ganz normale Zugewinngemeinschaft


Mitglied inaktiv

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Vorbehaltlich der Antwort der Fachfrau :-) Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft  § 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2.  Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet:  Du bringst ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch dein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Dies könnte die von Dir angesprochenen Gegenstände wie Gewächshaus betreffen. Nachweis wer was bezahlt hat? Es gibt aber auch Ausnahmen. Baut er in Dein Haus (nur Du allein stehst im Grundbuch), eine Heizung ein, ist diese mit deinem Haus verbunden... da ist die Sache dann anders. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. § 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( § 1372 Bsp. Scheidung). Z.B. Das von Dir allein vor der Ehe gekaufte Grundstück samt Haus ist nun doppelt so viel Wert! Dann steht ihm der "Zugewinn" zu. Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen :-) --------------------------------- Info Gütergemeinschaft https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe) Info Gütertrennung https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung


ALF0709

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und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Noch so ein Ding und ich werde mich persönlich kümmern.


Pamo

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Du wirst dich inwiefern persönlich kümmern? Ist das etwa eine Drohung?


Mitglied inaktiv

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Das ist der gesetzliche Güterstand für Ottonormalmensch erklärt, keine Rechtsberatung :-) Lieber Alf, danke aber für das Kompliment, einen inhaltlichen Fehler scheinst Du ja nicht gefunden zu haben, sonst hättest Du ihn mir aufs Brot geschmiert :-D Kümmer Du dich um deins und überlese zukünftig meins :-D Ps: Drohungen stellen einen Straftatbestand dar. Dass weiß jeder, auch ich als "Taxifahrerin" :-D


ALF0709

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Noch Fragen? Und glaub mir, die Staatsanwaltschaft findet heraus, wer sich hinter dieser komischen Person hier verbirgt.


Mitglied inaktiv

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Hihi. War das also eine Rechtsberatung einer "Taxifahrerin" in Deinen Augen. Ich fühle mich geehrt zumal ich in Wahrheit vielleicht nur eine ungelernte Haushaltshilfe und kein Jurist bin :-D Ich bitte also darum. Bemühe die Staatsanwaltschaft und mach Dich zum Deppen. Ich habe eh noch 17 SSW Langeweile :-D Meine persönlichen Daten wurden bei der Anmeldung im Forum ja registriert.


Mitglied inaktiv

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Im Übrigen ist die bloße Zitierung aus Gesetzestexten keine Straftat :-) Ich frag mich ja echt, wer sich hinter dem ständigen Stunkmacher und Neunmalklugen versteckt, daher freue ich mich sehr darauf, dass nun dieser Weg beschritten werden soll.


Pamo

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Ich bin sicher, dass Frau Bader sich selber um die Hygiene innerhalb ihres Forums sorgen kann. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen.


Lina_100

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Putzig, und welche Kompetenz haben Sie, dies zu beurteilen? Lassen Sie sich den Begriff der Rechtsdientstleistung iSv 2 Absatz 1 RDG mal in Ruhe von einem Juristen erklären, vielleicht beruhigen Sie sich dann.


Lina_100

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ALF, bitte beruhige dich. Das ist ein offenes Forum und allgemeine Hinweise darf hier - wie im echten Leben - jeder geben. Der Post ist zudem noch zutreffend.


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