Frage: Verteilung bei Scheidung?

Hallo! Ich habe ein Gartengrundstück vor meiner Ehe käuflich erworben. Nach unserer Ehe investierte mein Mann mit in den Garten...neuer Zaun, Gewächshaus, Gartenhaus usw. Wenn es zu einer Scheidung kommen würde könnte er dann das Geld für seine Investitionen vom mir fordern oder den Verkauf des Gartens erzwingen? Wäre schön wenn Sie mir da eine Antwort geben könnten! Danke

von schildkröte0106 am 26.04.2016, 12:04



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Hallo, das wird durch den Zugewinn geregelt . wenn einer der Parteien das bei der Scheidung beantragt. Von dem Mehrwert des Hauses seit Ehebeginn steht ihm die Hälfte zu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag?

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 12:54



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Hier findest Du meine Ausführungen zu einer anderen aber ähnlichen Frage. Vielleicht hilft Dir das etwas bis zur Antwort von Frau Bader :-) http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=142822&suche=gesetztlicher+G%FCterstand&seite=1

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 13:18



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

ganz normale Zugewinngemeinschaft

von schildkröte0106 am 26.04.2016, 13:25



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Vorbehaltlich der Antwort der Fachfrau :-) Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft  § 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2.  Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet:  Du bringst ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch dein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Dies könnte die von Dir angesprochenen Gegenstände wie Gewächshaus betreffen. Nachweis wer was bezahlt hat? Es gibt aber auch Ausnahmen. Baut er in Dein Haus (nur Du allein stehst im Grundbuch), eine Heizung ein, ist diese mit deinem Haus verbunden... da ist die Sache dann anders. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. § 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( § 1372 Bsp. Scheidung). Z.B. Das von Dir allein vor der Ehe gekaufte Grundstück samt Haus ist nun doppelt so viel Wert! Dann steht ihm der "Zugewinn" zu. Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen :-) --------------------------------- Info Gütergemeinschaft https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe) Info Gütertrennung https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 13:53



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Noch so ein Ding und ich werde mich persönlich kümmern.

von ALF0709 am 27.04.2016, 08:58



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Du wirst dich inwiefern persönlich kümmern? Ist das etwa eine Drohung?

von Pamo am 27.04.2016, 09:18



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Das ist der gesetzliche Güterstand für Ottonormalmensch erklärt, keine Rechtsberatung :-) Lieber Alf, danke aber für das Kompliment, einen inhaltlichen Fehler scheinst Du ja nicht gefunden zu haben, sonst hättest Du ihn mir aufs Brot geschmiert :-D Kümmer Du dich um deins und überlese zukünftig meins :-D Ps: Drohungen stellen einen Straftatbestand dar. Dass weiß jeder, auch ich als "Taxifahrerin" :-D

Mitglied inaktiv - 27.04.2016, 10:31



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Noch Fragen? Und glaub mir, die Staatsanwaltschaft findet heraus, wer sich hinter dieser komischen Person hier verbirgt.

von ALF0709 am 27.04.2016, 15:47



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Hihi. War das also eine Rechtsberatung einer "Taxifahrerin" in Deinen Augen. Ich fühle mich geehrt zumal ich in Wahrheit vielleicht nur eine ungelernte Haushaltshilfe und kein Jurist bin :-D Ich bitte also darum. Bemühe die Staatsanwaltschaft und mach Dich zum Deppen. Ich habe eh noch 17 SSW Langeweile :-D Meine persönlichen Daten wurden bei der Anmeldung im Forum ja registriert.

Mitglied inaktiv - 27.04.2016, 16:36



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Im Übrigen ist die bloße Zitierung aus Gesetzestexten keine Straftat :-) Ich frag mich ja echt, wer sich hinter dem ständigen Stunkmacher und Neunmalklugen versteckt, daher freue ich mich sehr darauf, dass nun dieser Weg beschritten werden soll.

Mitglied inaktiv - 27.04.2016, 16:41



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Ich bin sicher, dass Frau Bader sich selber um die Hygiene innerhalb ihres Forums sorgen kann. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen.

von Pamo am 27.04.2016, 16:46



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

Putzig, und welche Kompetenz haben Sie, dies zu beurteilen? Lassen Sie sich den Begriff der Rechtsdientstleistung iSv 2 Absatz 1 RDG mal in Ruhe von einem Juristen erklären, vielleicht beruhigen Sie sich dann.

von Lina_100 am 27.04.2016, 19:27



Antwort auf: Verteilung bei Scheidung?

ALF, bitte beruhige dich. Das ist ein offenes Forum und allgemeine Hinweise darf hier - wie im echten Leben - jeder geben. Der Post ist zudem noch zutreffend.

von Lina_100 am 27.04.2016, 23:19



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