Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im Juli letzten Jahres geboren, damals befand ich mich noch in meinem Studium. Mir wurde von der KK die Auskunft erteilt, dass ich im Rahmen eines Mutterschutzes auch nach Beendigung des Studiums weiter beitragsfrei versichert sei. Nun stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Demnächst werde ich mein Studium beenden und auch das Elterngeld fällt nach einem Jahr weg. Um das zu kompensieren und dann noch eine Krankenversicherung zu zahlen reicht das Geld meines Freundes (KV) nicht aus. Wo und wie kann ich welche finanzielle Unterstützung bekommen? Ist mein Freund denn auch rechtlich verpflichtet, mich mit zu versorgen? Da meine Tochter noch sehr klein ist, kann ich nicht arbeiten gehen, zumal die Krippen Wartezeiten von teilweise 2 Jahren haben. Wo können wir Unterstützung bekommen und kann es sein, dass der Fall, gegen Studiumsende sein Kind zu bekommen irgendwie "nicht vorgesehen" ist? Vielen Dank für die Antwort!
HAllo, Problem ist, dass Sie nicht verheiratet sind - dann könnten Sie sich familienversichern. So bleibt ARGE, er muss auf jeden Fall bis zum 3. Geb, für Sie u das Kind Unterhalt leisten. Liebe Grüsse, NB
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