Hallo!
Ist mein Mann unterhaltspflichtig, wenn er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Bekomme ich für 1,5 Jahre den Unterhaltsvorschuss dann erst einmal vom Jugendamt? Wie läuft das?
Vielen Dank für ein Feedback,
Gruß, Marion
von
Alias70
am 29.09.2013, 10:42
Antwort auf:
Unterhalt trotz eidesstattlicher Versicherung
Hallo,
das Jugendamt kann für Sie ausrechnen, ob ihr Ehemann in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Wenn nicht, können Sie stattdessen Leistungen vom Jugendamt in Form von Unterhaltsvorschuss.
Wenn er eine EV abgegeben hat, würde ich nicht davon ausgehen dass er leistungsfähig ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
Unterhalt trotz eidesstattlicher Versicherung
Hi, lebt ihr zusammen ? Warum für 1,5 Jahre ? Also, wenn ihr zusammen lebt, bekommst du keinen Unterhaltsvorschuß ! Wenn getrennte Wohnungen vorhanden sind, bekommst du den Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, das musst du beantragen, läuft ihm aber als Schulden auf. Ziehst du mit ihm zusammen, musst du den Unterhaltsvorschuß ans Jugendamt zurück zahlen ! Lg
von
mirico11
am 29.09.2013, 11:55
Antwort auf:
Unterhalt trotz eidesstattlicher Versicherung
wir wohnen in getrennten Wohnungen bald :-( leider
von
Alias70
am 29.09.2013, 12:44