Hackepeter81
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter Mila wurde am 06.08.17 geboren. Meine Frau hat Elterngeld Plus beantragt und wir beide haben beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei Bezug von Elterngeld für 4 Monate jeweils in Teilzeit zu arbeiten. Da meine Frau nun wieder Schwanger ist (geplanter Geburtstermin im 23.02.2017) wird sie nun nicht wie geplant in Teilzeit arbeiten. Anspruchsvoraussetzung für Elternzeit und Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung im Modell Elterngeld Plus ist jedoch, das beide Parteien (Vater und Mutter) in Teilzeit arbeiten. Heißt das nun für mich als Partner, dass ich keine Möglichkeit habe, Elternzeit mit Bezug von Elterngeld in Anspruch zu nehmen? Alternativ habe ich nun in Betracht gezogen, statt der nun nicht mehr realisierbaren 4 Monate in Teilzeit ab Februar, die zwei letztmöglichen Monate 13 und 14 volle Elternzeit zu nehmen. Dem steht jedoch die mittlerweile verstrichene Antragsfrist von 7 Wochen entgegen. Die Frist war bei dieser Konstelation nicht mehr zu wahren, da wir erst am 15.07. von der weiteren Schwangerschaft erfahren haben. Gibt es Ausnahmetatbestände, die mir die Inanspruchnahme von Elternzeit mit Bezug von Elterngeld unter diesen Umständen noch ermöglichen? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, Bitte die Frage kürzer fassen u die Jahreswagen prüo Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Mindestens die Jahreszahlen sind falsch.
Ähnliche Fragen
Hallo Folgende Situation. Kind 1 Geboren Anfang Januar 2014, zwei Jahre Elternzeit beantragt, davon das 2. Jahr Teilzeit gearbeitet. Geplant war eine Rückkehr auf Vollzeit zum Januar 2016. Nun bin ich unerwartet wieder schwanger geworden. Mutterschutz beginnt Mitte Februar 2016. Mitte Oktober habe ich also einen Antrag auf Verlängerung der E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie zu folgender Frage um Ihre Hilfe: Unser Kind kommt in zwei Monaten zur Welt. Bereits im Januar 2016 habe ich bei meinem Arbeitgeber für 22 Monate Elternzeit beantragt. Kann ich nun, bevor die Elternzeit beginnt, also über 7 Wochen vorher, den Antrag noch einmal einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitgeber ...
Hallo Frau Bader, Ich habe für meinen Sohn der im März 20.3. 2016 geboren ist 2 Jahre Elternzeit genommen.Seit Ende März (2.Geburtstag) arbeite ich wieder in Vollzeit,da ich keine Teilzeit bekommen habe.Einklagen wollte ich es nicht. Ich hatte den Plan,dies mindestens ein Jahr durchzuhalten,merke aber,dass mir dies zu viel ist,da der Job recht ve ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig