Thomas84
Guten Tag, meine Frau hatte nur ein Jahr Elternzeit beantragt und will nun bald wieder arbeiten. Ich, als Vater, nehme den 13.+14. Monat Elternzeit. Diese steht nächsten Monat an. Leider wird in meine Elternzeit eine Reha wegen eines schweren Bandscheibenvorfall stattfinden müssen. Der Arbeitgeber meiner Frau ist hier sehr kulant und stellt sie für die Zeit frei. Gehen mir als Vater nun die 3-5 Wochen meiner Elternzeit verloren oder lässt sich hier eine Regelung finden, so dass diese verschoben und für mich, wie ursprünglich gewünscht, nutzbar wird. Wäre ja sehr schade für unser Kind und für mich. Mir konnte dies keiner klar beantworten, deshalb würde mich über eine Antwort sehr freuen. Schönen Gruß Thomas
Hallo, nein, das läßt sich nicht verschieben - Sie werden dann das EG zurückzahlen müssen, welches Sie im ersten Monat bekommen haben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn Dein AG mitspielt kannst Du noch mehr (unbezahlte) Elternzeit nehmen.
Mitglied inaktiv
Du könntest auch gar nicht verschieben wegen Elterngeld. Da Du mindestens 2 Lebensmonate nehmen musst um überhaupt Anspruch zu haben. Später als der 14te Lebensmonat geht aber auch gar nicht mit Elterngeld. Wenn Du also bisher noch keine Elterngeld-Monate hattest, sind der 13te und 14te Lebensmonat die letzen möglichen Lebensmonate die du für Elterngeld nutzen kannst. Elternzeit darüber hinaus kannst Du natürlich nehmen, bekommst dann aber auch kein Geld für die Zeit. Ach ja, solltest Du weniger wie 2 Lebensmonate haben, musst du das komplette Elterngeld für die 2 Monate zurückzahlen. Nicht nur die zeit wo du den Anspruch nicht erfüllt hast. Fraglich also wegen der Reha ob das so überhaupt geht - da würde ich mich schnellstens kundig machen. Zumal wenn Du eine Krankschreibung für die Zeit bekommst.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich habe in der letzten Woche meiner Elternzeit eine dreiwöchige (ambulante) Reha begonnen. Während der ersten Woche beziehe ich noch Elterngeld. Ab der zweiten Woche müsste ich eigentlich ja wieder arbeiten. Bekomme ich dann mein Gehalt vom Arbeitgeber, als wäre ich krank, oder muss ich für die zwei Wochen Übergangsgeld be ...
Ich würde gern für meinen älteren Sohn eine Kinder-Reha beantragen, wobei ich als Begleitperson mitfahre. Bis einschließlich nächstes Jahr befinde ich mich noch Elternzeit mit meinem 2. Kind, wollte aber ab Juni 2015 wieder arbeiten gehen. Elterngeld beziehe ich im Februar 2015 letztmalig. Die Kur würde wahrscheinlich danach stattfinden. Wäre das d ...
Hallo, ich bin leider wegen einer psychischen Erkrankung ausgesteuert, jedoch bin ich während des Krankengeldes Mutter geworden. Somit bin ich zurzeit in Elternzeit. Ich bekomme ein "Volles Elterngeld". Ist das ein Grund, um die Reha zu verschieben? Um einen Monat? Um ehrlich zu sein, das Geburtstag meines Kindes ist während der Rehazeit, was mich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger