Verschiebt sich die Elternzeit um eine darin befindliche Reha-Zeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebt sich die Elternzeit um eine darin befindliche Reha-Zeit?

Guten Tag, meine Frau hatte nur ein Jahr Elternzeit beantragt und will nun bald wieder arbeiten. Ich, als Vater, nehme den 13.+14. Monat Elternzeit. Diese steht nächsten Monat an. Leider wird in meine Elternzeit eine Reha wegen eines schweren Bandscheibenvorfall stattfinden müssen. Der Arbeitgeber meiner Frau ist hier sehr kulant und stellt sie für die Zeit frei. Gehen mir als Vater nun die 3-5 Wochen meiner Elternzeit verloren oder lässt sich hier eine Regelung finden, so dass diese verschoben und für mich, wie ursprünglich gewünscht, nutzbar wird. Wäre ja sehr schade für unser Kind und für mich. Mir konnte dies keiner klar beantworten, deshalb würde mich über eine Antwort sehr freuen. Schönen Gruß Thomas

von Thomas84 am 13.03.2017, 08:37



Antwort auf: Verschiebt sich die Elternzeit um eine darin befindliche Reha-Zeit?

Hallo, nein, das läßt sich nicht verschieben - Sie werden dann das EG zurückzahlen müssen, welches Sie im ersten Monat bekommen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2017



Antwort auf: Verschiebt sich die Elternzeit um eine darin befindliche Reha-Zeit?

Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn Dein AG mitspielt kannst Du noch mehr (unbezahlte) Elternzeit nehmen.

von Sternenschnuppe am 13.03.2017, 08:48



Antwort auf: Verschiebt sich die Elternzeit um eine darin befindliche Reha-Zeit?

Du könntest auch gar nicht verschieben wegen Elterngeld. Da Du mindestens 2 Lebensmonate nehmen musst um überhaupt Anspruch zu haben. Später als der 14te Lebensmonat geht aber auch gar nicht mit Elterngeld. Wenn Du also bisher noch keine Elterngeld-Monate hattest, sind der 13te und 14te Lebensmonat die letzen möglichen Lebensmonate die du für Elterngeld nutzen kannst. Elternzeit darüber hinaus kannst Du natürlich nehmen, bekommst dann aber auch kein Geld für die Zeit. Ach ja, solltest Du weniger wie 2 Lebensmonate haben, musst du das komplette Elterngeld für die 2 Monate zurückzahlen. Nicht nur die zeit wo du den Anspruch nicht erfüllt hast. Fraglich also wegen der Reha ob das so überhaupt geht - da würde ich mich schnellstens kundig machen. Zumal wenn Du eine Krankschreibung für die Zeit bekommst.

Mitglied inaktiv - 13.03.2017, 15:05



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