Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiebt sich Beginn Mutterschutz noch mal?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verschiebt sich Beginn Mutterschutz noch mal?

stargater

Beitrag melden

Hallo, ich habe vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub eingereicht, den ich dann auch nehmen werde. Jetzt errechnet ja der Frauenarzt 7 Wochen vor dem Entbindungstermin diesen noch mal neu, damit man das dann an die Krankenkasse weiterleiten kann für die Berechnung des Mutterschutzgeldes. Was passiert, wenn sich der Entbindungstermin noch mal um ein paar Tage/ eine Woche nach hinten verschiebt. Müsste ich dann quasi nach meinem Urlaub diese Tage (also die Anzahl um die sich der ET nach hinten verschiebt) noch arbeiten gehen bevor der Mutterschutz beginnt, weil der Mutterschutz sich dann ja auch automatisch nach hinten verschiebt...? Das wäre ja nicht so doll... LG stargater


SumSum076

Beitrag melden

Es gibt eigentlich kaum Gründe, den bisher errechneten und im MuPa eingetragenen Termin zu verändern (ich kenn gar keinen). Der bleibt wie er ist. Ansonsten ja, wenn der Termin vom FA verschoben werden würde (nach hinten), müsstest du die Tage dazwischen arbeiten gehen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der ET wird nur im absoluten Notfalls nach der 12ten SSW noch einmal vreschoben. Dann muß es schon echt gravierende Gründe dafür geben - die auch im Vorfeld schon zu entsprechenden Bedenken geführt haben. Liegt daran das die ersten 12 Schwangerschaftswochen "standartisiert" sind, sprich wann sich zB welches Organ wann wie bildet, ist bei allen Kindern recht gleich. Egal welche Eltern da welche genetischen Dinge mitgeben. Und danach gehen die Ärzte. Nach der 12ten Schwangerschaftswoche ist das aber soweit alles "fertig", und ab dann beginnt die Feinausbildung, Wachstum und Gewichtsentwicklung. Und dann eben spielen die genetischen Dinge wie Größe der Eltern, individuelles gewicht usw eine weitaus größere Rolle, die Kinder entwickeln sich ab da dann also alle zu unterschiedlich. In absolut seltenen Fällen, dann wenn schon im Vorfeld der Geburtstermin absout unklar ist, zB weil die Schwangerschaft sehr spät festgestellt wurde oder die Entwicklung von anfang an extrem unterschiedlich läuft, kann es auch später zu einer Korrektur kommen. Ein wirklich guter Arzt wird da dann aber in der regel mehrmals schauen, und im fall der Fälle unter Umständen auch einen Spezialisten zu Rate ziehen. Korregiert wird ein ET aber meist auch erst ab einer Verschiebung von mehr als einer Woche. Bei mir war der ET unklar. Durch unklare Zycluslänge war anfangs nicht klar in welcher Woche ich genau war. Beim feststellen der Schwangerschaft meinte die Ärztin schon, das der Fötus eine Woche hinterherhängen würde. 2 Wochen später bei der nächsten Untersuchung war das auch der Fall. Sie hat dann um eine Woche zurückdatiert, und dabei ist es dann auch geblieben. Paßte dann auch mit dem schlußendlichen geburtstermin und Reife des Kindes.


stargater

Beitrag melden

Ah ja, dann bin ich ja schon mal beruhigt. ;-) Vielen Dank für die Antworten! :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte Ende April Zwillinge. Wegen einer besonderen medizinischen Konstellation ist es jetzt schon sicher, dass die Kinder vier Wochen vor dem eigentlichen Termin per Kaiserschnitt geholt werden. Kann dann der Mutterschutz schon dementsprechend früher beginnen oder setzt sich der Termin für den Beginn des Mutterschu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde vermutlich bis Beginn Mutterschutz krank geschrieben bleiben. Nach dem Mutterschutz kehre ich nicht mehr zu diesem Arbeitgeben zurück. Nun habe ich noch Resturlaubstage und Überstunden, die normalerweise mit Freizeit ausgeglichen werden. Was geschieht? Nach meinem Verständnis müßte ich alles ausgezahlt bekomm ...

Hallo Frau Bader, mich würde interessieren ab wann man in der Schwangerschaft von dem Arbeitgeber freigestellt werden muß? Ich arbeite im Einzelhandel-Verkauf u gehe einer stehenden Tätigkeit nach. Meine Wo-Arbeitszeit beträgt 40 Std. Ein langer Arbeitstag erstreckt sich über den Zeitraum von 9.30 bis 19 uhr mit einer halben Std Pause. Welch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind, nun aber in der 8. Woche schwanger. Die Elternzeit endet am 11.1.15., ich müsste also am 12.1.15 wieder arbeiten. Der ET für Kind Nummer 2 ist für den 15.4.15 ausgerechnet. Der Mutterschutz würde also am 4.3.15 beginnen und am 10.6.15 enden. In der Zeit vom 1 ...

Hallo, Ich hoffe mir kann jemand helfen. Mein Arbeitsvertrag läuft Mitte April 16 aus. Ich bin krank geschrieben und werde dies auch bis Beginn Mutterschutz,25.05.16, sein. Meine Krankenkasse zahlt Krankengeld. Jetzt meinte eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse, dass ich mit Beginn des Mutterschutzes aus der Kasse fliege weil ich keine B ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 18.10.16 endet meine 2 jährige Elternzeit...ich bin nun erneut schwanger! Der Beginn des Mutterschutz wäre am 17.10.16. Wäre es ratsam die Elternzeit dennoch zu Gunsten des Mutterschutz vorzeitig zu unterbrechen um vom AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu profitieren? Gibt es hierfür eine bestimmte Frist? Danke :)

Hallo, ich bin seit genau 10 Jahren bei meinem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich versichert. Uns wurde heute mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht, dass die Firma im Februar / März 2017 das Insolvenzverfahren eröffnen könnte. Geburtstermin meines Babys wird Ende Juni 2017 sein, der Mutterschutz beginnt dem ...

Hallo Frau Bader, Nochmal zur Frage von gestern und vorgestern (Bei 450-Euro-Job kostenfreie Krankenversicherung). Wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz die Arbeit mit Gehalt über 450€ angetreten haben, damit ich beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert werde? Viele Grüße und ganz herzlichen Dank für ihre tolle Arbeit hier im Forum!

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich ab 29.09.20 in Mutterschutz (ET 10.11.20). Ich plane ab 01.10.20 in die Steuerklasse 5 zu wechseln, damit mein Mann ab Oktober ein höheres Netto erhält. Da sich ja die Höhe des MG nach dem Netto der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist richtet, dürfte der Wechsel in Klasse 5 doch normalerweise keine Au ...

Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...