Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vor 6 Monaten übergab ich meinem ehem. Vermieter die Wohnung, es gab keine Beanstandungen, es bestehen keine Mietrückstände. Die Whg. ist auch schon lang wieder vermietet. Aber er zahlt die Mietkaution (590,-€) nicht zurück!Wiederholt habe ich ihn darauf angesprochen, jedesmal leere Versprechungen und es geschieht nichts. Auch meine schriftliche Bitte um Rückzahlung war erfolglos. Ich kann auf die 590,- nicht verzichten, nur leider weiß ich nicht, was ich jetzt tun kann! Wenn ich mir einen Anwalt nehme, muss ich den dann selbst bezahlen? Also ich sehe mich eindeutig im Recht, eine Nebenkostenabrechnung habe ich 3 Jahre nie bekommen, und der Vermieter ist wie ich jetzt weiß dafür bekannt, dass er Kaution nicht zurückzahlt, einfach so. Kann ich ihn auch normal anzeigen, wegen Unterschlagung oder so? Ich weiß nicht weiter.
Mitglied inaktiv
Ich bin kein Anwalt, aber sowas hatte ich auch schon :-) Ich habe ihm mit Einschreiben Rückschein / persönlich einen Brief geschrieben und um Überweisung der Kaution auf Kto. xxx gebeten bis zum yy.yy.yyyy. Andernfalls muß ich gerichtliche Schritte einleiten. Tja, dann bin ich zum Schreibwarenladen und habe einen Mahnbescheidsvordruck gekauft, ausgefüllt und zum Gericht gebracht :-) ... dann ging es plötzlich... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
aha, danke, einen mahnbescheidvordruck? und bei gericht, die haben sich dann mit deinem ehem. vermieter in verbindung gesetzt? sind dir dadurch kosten entstanden? ich finde sowas so frech vom vermieter. eigentlich, so las ich jedenfalls, müsste man sogar zinsen von ihm auf die über jahre angelegte summe erhalten. sowas ist mir ja egal, aber das geld könnt ich so gut gebrauchen jetzt, da ich vor 3 monaten mama geworden bin. LG
Mitglied inaktiv
Ja, der Mahnbescheid kostet Dich erst mal was, das Du aber vom Vermieter zusätzlich fordern kannst. Ich "schäme" mich (den eigentlich müsste ich es beruflich schon fast wissen), aber ich hab die Beträge nicht ganz im Kopf. Bei deiner Forderungshöhe dürften das so um die 30-40 EUR sein, die Du vorstecken musst. Hm... eine Anzeige wegen Unterschlagung könnte es auch sein??? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
...
Mitglied inaktiv
ok danke euch, also ich werde mir auf jeden fall so einen bescheid besorgen und zum gericht gehen. LG und nen schönen feiertag!
Mitglied inaktiv
... aber gelten die auch bei knapp 600 EUR? Ich denke, da sind die Kosten etwas höher. Das geht ja nach Forderungehöhe. Bin aber zu faul zum goggeln jetzt :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Schau mal Nr. 1110 KV GKG: Antrag Mahnbescheid Amtsgerichte Satz: 0,5 Gebühr: mindestens 23 EUR, ne halbe Gebühr bei Streitwert bis EUR 600 wären EUR 17,50, also beträgt die Gerichtsgebühr EUR 23,00. LG Arlett
Ähnliche Fragen
Hallo sehr geehrte Frau Bader, wir leben seit 7 Monaten in einer tollen Wohnung im 2.OG eines 9 Familien-Hauses und haben eine 18,5 Monate alte Tochter.Das einzige Problem an der Wohnung ist:Unsere Wohnungstür ist nicht Kindersicher!!! Um es kurz zu erklären,wir haben unter der Türklinke kein Schloss um von innen abzuschließen, lediglich einen Kna ...
Hallo, ich habe mal eine Frage in wie weit unser Vermieter uns die Heizung abdrehen darf. Er hat die Heizung ( Fußbodenheizung) seit geraumer Zeit abgestellt. Die Heizkörper in den Zimmern sind nur Attrappe weil er ausschließlich mit Holz heizt und bekannt dafür ist an den Nebenkosten zu sparen. Raumtemperatur liegt bei 20 grad. Wenn wir unseren So ...
Liebe Frau Bader, ich habe in den letzten Tagen auf tragische Weise eine Fehlgeburt erlitten. Ich war in der 8. SSW und bin beim Einstieg in die Badewanne ausgerutscht und dabei gestürzt. Dabei habe ich nur deshalb die Badewanne benutzt, weil die Dusche in unserer Wohnung seit zwei Monaten außer Betrieb ist und der Vermieter sich weigert, sie ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe meinen neuen Mietvertrag unterschrieben und bin in der 22. Ssw. Den Vermieter habe ich über die Schwangerschaft nicht informiert. Und sobald das Baby da ist werde ich die ersten Wochen bei meinen Eltern bleiben und danach wieder anfangen zu arbeiten. Das Baby wird aus diesem Grund von meiner Mutter betreut, da ich ...
Untermietvertrag, Schwangerschaft Was darf der Vermieter wenn ich schwanger bin aber in einem Untermietvertrag stehe und die Wohnung voll belegt ist, darf er mich kündigen oder hab ich ein Kündigungsschutz? PS : muss ich Nachwuchs beim Vermieter angeben? Wird es als weiteres Mitglied in der Wohnung gezählt? Die Vermieter haben uns nämlich un ...
Guten Tag. Wir erwarten im März 2020 unser 2. Kind. Nun ist meinen Frage, ob ich meinen Wohnungsvermieter von der "zusätzlichen Person" im Haushalt informieren muss? Wir haben keine Staffelmiete und unser monatlicher NK-Abschlag ist bereits der einer 4-köpfigen Familie, da wir diesbzgl auf Nummer sicher gehen wollten. Vielen X.
Ich hatte gelesen, das es dem Vermieter gegenüber keine Mitteilungspflicht über Nachwuchs gibt. Es spielt nur bei pro Kopf Nebenkosten eine Rolle. Diese Antwort erhielt ich. Kann ich davon ausgehen, das alles gut ist? Sehr geehrte Frau xxxxxx, vielen Dank für die Mitteilung, wir haben Ihre Nachricht in der Akte hinterlegt. Mit freundliche ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und fast 5 Monate. Er fängt jetzt langsam mit der Trotzphase an. Natürlich ist er dann auch mal lauter wenn er etwas unbedingt haben möchte. Vorher hat es die Nachbarn nicht so gestört aber jetzt seit ein paar Wochen fangen sie am sich über ihn zu beschweren. Die Nachbarn sind sehr gut mit unsere ...
Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründe ...
Guten Tag, ich bekomme 700€ Elterngeld für meine Zwillingsbabys (6 Monate) und bin zur Zeit auch wieder unbemerkt schwanger geworden. Mein Mann verlangt von mir die Hälfte von der Miete aber das kann ich mir nicht leisten. Die Miete kostet 950€ warm plus 115€ Strom, dass auf meinen Namen läuft und ich bezahle. Mein Mann verdient monatlich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis