Nanahusky
hallo, bisher hatten wir keine probleme mit unserem Vermieter(Kirchengemeinde),aber jetzt sollen wir einen Teil unseren Gartens (ca. 1/4) abgeben, da das Stück den Garten des Kindergartens nebenan vergrössern soll. Das wurde uns gestern mündlich mitgeteilt und nächste Woche sollen da schon erst einmal Geräte gelagert werden.Geht das einfach so oder muss das schriftlich mit einer Frist erfolgen? Im Anhang des Mietvertrags steht : Für die Pflege und Nutzung des Gartens ist der Mieter verantwortlich. Kann ich verlangen das da ein Zaun hinkommt sonst könnten sich meine Kinder an den Gelagerten Geräten verletzten und ich kann sie nicht mehr einfach im Garten spielen lassen. Ausserdem haben wir da einen kl.Baum gepflanzt und den kann ich erst im Herbst umpflanzen(wenn der dann überhaupt nochmal anwächst) Vielen Dank für eine Antwort nanahusky
RUB
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