FranziskaT
Hallo, ich bin Mutter von zwei Kindern. Meine Große würde am 20.06.15 geboren und die kleine am 16.01.20. Bei meiner Großen war ich ein Jahr in Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit habe ich gekündigt und bei meinem neuen Arbeitgeber vorerst einen Minijob angefangen und danach in eine Teilzeitstelle aufgestockt. Bei der Kleinen habe ich bereits 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und befinde mich momentan im 2. Jahr. Nun würde ich die Elternzeit gerne verlängern. Laut meinen Recherchen stehen mir insgesamt 3 Jahre pro Kind, bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahr zu. Das heißt ich könnte um maximal 3 Jahre verlängern (die noch offenen zwei Jahre von der Großen plus das noch offene von der Kleinen)? Dies müsste ich schriftlich bei meinem Arbeitgeber beantragen? Vielen lieben Dank für die Antwort
Hallo, Sie können tatsächlich bis zum 8. Geburtstag bis zu 3 Jahren nehmen. bei Kind 1 besteht aber kein Anspruch, der Ag kann ablehnen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nicht ganz. Für dein älteres Kind gilt noch die alte Gesetzeslage und da darfst du maximal 1 Jahr nach dem dritten Geburtstag nehmen und auch nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Der darf das also ablehnen. Das zweite noch offene Jahr bei deinem älteren Kind ist leider schon verfallen. Du hast also nur noch insgesamt zwei Jahre Elternzeit übrig, von denen dein Arbeitgeber eines ablehnen darf, wenn er will.
FranziskaT
Danke für die Antworten. Das heißt die zwei Jahre von der Großen kann ich in sofern nur nehmen, wenn mir mein Arbeitgeber dieses genehmigt.
Mitglied inaktiv
Für das ältere Kind hast du nur 12 Monate ez wenn der AG dem zustimmt. Es fällt unter die Regelung von vor dem 1.07.2015 geborenen kindern
Dojii
Jap, nur noch maximal ein Jahr für das große Kind - und das auch nur wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das andere noch offene Jahr vom großen Kind ist leider schlicht "weg", da die Frist dafür abgelaufen ist. Das kannst du auch dann nicht mehr nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmen würde.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin tätig im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet. Meine Elternzeit hab ich von August 2020 bis August 2022 genommen, also in den ersten beiden Lebensjahren meiner Tochter. Sie geht zwar ab August in den Kindergarten, aber ich möchte die Elternzeit noch etwas verlängern. Über die Dauer jedoch grübel ich noch. Darf ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in meiner Elternzeit welche ich für 25 Monate angemeldet habe! Die Elternzeit endet im September. Ich möchte die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern! Wenn ich den Antrag meinem Chef zusende, muss er diesem zustimmen oder den Erhalt bestätigen? Muss ich mit irgendwelchen Problemen/Auseinandersetzungen seitens meine ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich finde so unterschiedliche Informationen. Ich würde mich riesig freuen. Unser 1. Kind ist 09/2015 auf die Welt gekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich bin in der Elternzeit in Teilzeit zurück gekommen und habe dann meine Elternzeit von Kind 1 unterbrochen, als Kind Nummer 2 ...
Hallo, werden bei einem Kaiserschnitt die verlorenen Wochen vor ET automatisch angehängt? Gruß
Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä ...
Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit