Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht waren meine Ausführungen von gestern wirklich etwas verwirrend. Das mag auch daran liegen, weil mir die ganze Sache mit der Kürzung, wenn der Mann auch EZ nimmt, nicht ganz klar ist. Also: im Elterngeld-Antrag haben wir die veränderte Auszahlungsvariante bei doppelter Zeit gewählt. Mein Mann nahm von den 14 Monaten 3 Monate in Anspruch, ich den Rest der Zeit, aber geteilt durch zwei. Es wurde uns dann so erklärt, dass die Zeit, die wir gemeinsam zu Hause waren, doppelt bei mir zählen und meine restlichen Monate habe ich dann verdoppelt, so dass am Ende 19 Monate für mich übrig waren. Ich hoffe, sie steigen durch..... (ich tue es nämlich immer noch nicht) Wir haben im Vorfeld tausend Erklärungsanrufe bei der EG-Stelle geführt und die sagten uns dann, dass ich 19 Monate bezahlt bekomme und mein Mann drei. Diese 19 Monate gab ich dann als EZ beim AG an. Ich hoffe jetzt klappt alles. LG JDM
Hallo, das EG hat nix mit der EZ zu tun. Sie können bis zu 3 J. zu Hause bleiben. Wenn Sie weniger als bis zum 2. Geb. beantragt haben, muss der AG zustimmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dein konkretes Anliegen habe ich immer noch nicht verstanden. Aber die 19 Monate EG-Bezug für Dich kann ich, denke ich, nachvollziehen. Die ersten beiden Monate zuhause, in denen Du Mutterschaftsgeld bekommen hast, werden Dir angerechnet. Drei Monate hat Dein Mann EG bezogen. Bleiben noch 19 von 24 Monaten, die Du dann bekommen hast.
Mitglied inaktiv
Danke, wenn es so ist, kann ich es auch nachvollziehen. Mein Anliegen ist, die EZ zu verlängern. Ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch darauf habe, wenn ich doch nur 19 Monate beim AG angegeben habe oder ob ich betteln muss, damit mir meine AGin die EZ verlängert. (ich habe gesten ausführlich beschrieben, dass es ein sehr angespanntes Arbeitsverhältnis ist)
Mitglied inaktiv
Wenn Du weniger als 2 Jahre EZ beantrag hast (was ja bei 19 Monaten so ist), muss Dein AG einer Verlängerung zustimmen. Tut er/sie es nicht und Du kannst oder möchtest nicht arbeiten, musst Du kündigen (fristgerecht). LG
Mitglied inaktiv
so ist es, wenn EZ unter 24 Monate beantragt worden ist muss der AG einer Verlängerung zustimmen, andernfalls musst du selbst kündigen und zwar 3 Monate zum Ende der WZ, wenn du dort nicht mehr arbeiten willst, sicherlich wirst du dann auch für 3 Monate vom AA gesperrt
Mitglied inaktiv
Ich glaube nicht, dass die Rechnung bzg. der 19 Monate so richtig ist. Ich hatte 12 Wochen Mutterschutz wg. Frühgeburt...
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Versuch es doch mit einem Anruf bei der Elterngeldstelle. Die können das bestimmt aufklären. :-)
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