Ivilii
Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober '16 ist mein erstes Kind geboren...ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet Mitte Oktober 2018. Ich bin erneut schwanger, Termin ist Anfang Dezember. Nun meine Frage: Wie gehe ich nun vor, um für meine 2.Schwangerschaft Mutterschaftsgeld beantragen zu können? Mein Arbeitgeber weiß von der aktuellen Schwangerschaft noch nichts, diesen werde ich nach der nächsten Untersuchung informieren. Muss ich die Elternzeit jetzt um 1 Jahr verlängern und diese dann kündigen? (Wenn ja, auf wann kündigen?) Und verfällt dann die restliche Elternzeit von Kind 1? Es wäre fast 1 ganzes Jahr. Ich bedanke mich schon jetzt im Voraus ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort! Freundliche Grüße!
Hallo, MG bekommen Sie in jedem Fall. Sie können die Zwischenzeit arbeiten o verlängern. Ergibt nur eine Änderung im EG beid er kurzen zeit aber auch nicht erheblich. Liebe Grüße NB
-Talia-
Es geht ja höchstens um ein paar Tage, oder? Der Mutterschutz für Kind 2 müsste ja schon Mitte, Ende Okt anfangen, wenn ET Anfang Dez ist. Dann könntest du entweder arbeiten gehen oder mit Urlaub überbrücken.
Ivilii
Es geht um ca 1 1/2-2Wochen. Wenn ich die Elternzeit verlängere, geht dann der “Rest“ verloren? Ich möchte am liebsten die EZ verlängern! Frage ist nur, was passiert mit dem “Rest“ und, kann ich durch die Verlängerung das Mutterschaftsgeld beantragen bzw Inanspruchnehmen?
Ivilii
Konkret geht es mir um die Frage, wie ich mich jetzt “verhalten muss“, um das Mutterschaftsgeld zu bekommen,aber dabei in Elternzeit bleiben zu können.
Ivilii
...und welche Konsequenz es dann für die EZ von Kind 1 hat.
Felica
Wenn du die EZ verlängert bis zu Geburt oder darüber hinaus bekommst du nur Geld von der Kk. Also höchstens 13 € pro Tag. Verlängert du nicht, musst du entweder die paar Tage bis zum neuen Mutterschutz arbeiten oder du überbrückt mit Urlaub. Für den neuen Mutterschutz erwirbt du ja auch urlaubsanspruch. Das sollte passen. Dann bekommst du die 13 € von der kk pro Tag und den vollen arbeitgeberanteil. Das dritte Jahr ez lässt du dir übertragen auf später. Mach es schriftlich beim AG. Kannst es dann nehmen bis Kind 8 Jahre wird.
Dojii
Eine schriftliche Übertragung der Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus ist für nach dem 01.07.2015 geborene Kinder nicht mehr nötig. Man kann es einfach ohne vorherige Übertragung/Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Klar ist es persönlich sicherer, wenn man es schriftlich vorher vereinbart, aber rechtlich ist es nicht (mehr) notwendig.
Ivilii
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich denn durch den neuen Mutterschutz? Finde keine Angaben..es geht um 6 Arbeitstage. Ich bin gespannt, was Frau Bader rät. Danke euch allen!!
Ivilii
Könnte ich jetzt nicht die EZ von Kind 1 verlängern und dann auf einen Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzzeit kündigen? Somit müsste ich doch auch den Arbeitgeberanteil bekommen? Da ich ja durch die 2.Schwangerschaft wieder 3 Jahre EZ habe, ist mir das letzte Jahr von Kind 1 nicht sooo wichtig. Also, das Jahr wann anders zu nehmen meinte ich
mellomania
du verlängerst die elternzeit von kind eins bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz von kind 2. dann erhälst du volles mutterschaftsgeld. oder du verlängerst um ein jahr und kündigst diese wieder auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. wie du das machst, ist egal. bei beiden varianten erhälst du das volle mutterschaftsgeld. der rest geht dir natürlich nicht verloren, den kannst du später nehmen. beachte aber, dass das ende des restes spätestens auf einen tag vor dem 8. geb. fallen muss. daher zurückrechnen und rechtzeitig beantragen.
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