Mitglied inaktiv
Ich habe am 26.04.2002 eine Tochter bekommen. Daraufhin habe ich dann bei meinem Arbeitgeber schriftlich Erziehungsurlaub bis 31.08.2003 beantragt und ihm auch mitgeteilt, daß ich ab 01.09.2003 in Teilzeit arbeiten möchte. Der Arbeitgeber hat es zur Kenntnis genommen, mir aber nichts schriftlich bestätigt. Unser Firma hat nun mit einer anderen fusioniert/zusammengeschlossen und es werden einige Mitarbeiter gekündigt. Da ich die jüngste Mitarbeiterin bin und auch am kürzesten dabei bin (seit 2 Jahren) habe ich Angst, daß man mich im Septermber ebenfalls kündigt. Nun möchte ich gern meine Elternzeit verlängern bis unsere Tochter 3 Jahre alt ist (also bis 26.04.2005). Der Hauptgrund ist, daß ich in dieser Zeit ja nicht kündbar bin. In dieser Zeit möchte ich ab 01.09.2003 in Teilzeit mit einer 25-Stunden-Woche in der Firma arbeiten. So, wie ich es auch schon beantragt hatte, eben nur ohne Erziehungsurlaub weiterhin zu nehmen. Muß mir mein Arbeitgeber dies gewähren oder kann er es mir auch untersagen? Ich habe jetzt erst zu meinem Entsetzen gelesen, daß man gleich am Anfang die Elternzeit für die nächsten 2 Jahre erklären muß. Das wußte ich leider nicht und habe daher nur für 1 Jahr und 4 Monate beantragt. Mein Chef hat mich darüber auch nicht aufgeklärt und auch nicht gefordert, daß mein Antrag verbindlich sein muß. Kann ich die Elternzeit dennoch bis zum 26.04.2005 verlängern? Welche Rechte hätte ich und welche der Arbeitgeber? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können. Es ist mir sehr wichtig und ich will so schnell wie möglich die Verlängerung und die Teilzeit bei meiner Firma beantragen. Habe nur Angst, daß sie es ablehnen könnten, weil sie genau wissen, daß ich dann nicht kündbar bin. Hoffend auf eine Antwort von Ihnen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Kathleen
Mitglied inaktiv
Hi Kathleen! Die gleiche Frage hatte ich an Fr. Bader. Ihre antwort war: 1. Verlängerung nur mit Zustimmung des AGs. 2. Deine Rechte und Pflichten (?) verlängern sich entsprechend. Damals als ich das las, war ich ein bißchen besorgt, denn ich stand auf Kriegfuß mit meinem AG (meine ursprüngliche Firma wurde von der neuen übernommen). Aber ich dachte mir daß es der Firma nichts bringt, die Verlängerung abzulehnen, denn im Grunde hat die Firma durch mich keine Ausgabe. Und tatsächlich wurde es bei mir verlängert. Allerdings erst nur mündlich ("im weise Voraussicht" hatte ich mir einen Zeuge gesucht, der den Gespräch mitgehört hat). Und ca 3 Wo später bekam ich, nach mehrmaligen telefonischen Aufförderungen, schriftlich, per Brief. Alles Gute und viel Glück! Helena
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Hi Kathleen! Die gleiche Frage hatte ich an Fr. Bader. Ihre antwort war: 1. Verlängerung nur mit Zustimmung des AGs. 2. Deine Rechte und Pflichten (?) verlängern sich entsprechend. Damals als ich das las, war ich ein bißchen besorgt, denn ich stand auf Kriegfuß mit meinem AG (meine ursprüngliche Firma wurde von der neuen übernommen). Aber ich dachte mir daß es der Firma nichts bringt, die Verlängerung abzulehnen, denn im Grunde hat die Firma durch mich keine Ausgabe. Und tatsächlich wurde es bei mir verlängert. Allerdings erst nur mündlich ("im weise Voraussicht" hatte ich mir einen Zeuge gesucht, der den Gespräch mitgehört hat). Und ca 3 Wo später bekam ich, nach mehrmaligen telefonischen Aufförderungen, schriftlich, per Brief. Alles Gute und viel Glück! Helena
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