Mitglied inaktiv
Hallo, habe nach der Geburt meiner Tochter im letzten August zunächst für 1 Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt wollte ich diese Zeit auf die vollen drei Jahre verlängern, doch mein Arbeitgeber hat nicht zugestimmt und mich aufgefordert am 18.8.04 wieder zu erscheinen (Vollzeit, Teilzeit hat er abgelehnt). Jetzt meine Fragen: 1. Kann ich einen Neuantrag auf 2. Teil Elternzeit stellen? Kann der AG dann auch ablehnen? 2. Kann ich wenigstens (wenn 1.Möglichkeit nicht klappt) dieses sog. "flex. 3. Jahr" dem 1. Jahr gleich anschließen? Mir würde das 2. Jahr zwar flöten gehen, aber besser als nix! 3. Welche Fristen gelten für den Neuantrag? Sind das 8 Wochen? Ich frage, weil morgen die 8 Wochenfrist bis zum 1. Arbeitstag zu laufen beginnen würde... Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo, Sie müssen erst einmal einen Tag arbeiten u können dann mit 8 Wo Frist einen neuen Antrag stellen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst einen Neuantrag stellen. Leider läuft die 8-Wochenfrist aber vom 1. Arbeitstag an. Dh. du musst erst mal 8 Wochen vollzeit arbeiten und kannst Dann wieder in EZ gehen. Kannst Du die 8 Wochen irgendwie mit Oma überbrücken???? Ulrike
Mitglied inaktiv
Hallo ! Du kannst am ersten Arbeitstag einen Neuantrag stellen und dann 8 Wochen später erneut in EU gehen ! 2.Auch das flexible 3. Jahr geht nur mit Zustimmung des AG -fällt also flach ! Lg Julia
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Diese 8 Wochen könnte ich notfalls schon überbrücken. Habe trotzdem noch eine Frage: Wenn ich am 1. Arbeitstag den Antrag auf Elternzeit für weitere zwei Jahre abgebe, kann der AG auch ablehnen oder muss er das akzeptieren? Wenn ich das also richtig verstehe, komme ich am 18. August zur Arbeit, gebe meinen Antrag ab und gehe dann nach 8 Wochen für 2 Jahre wieder in Elternzeit. Richtig oder falsch? Vielen Dank im voraus!
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich komme nochmal auf das Thema von gestern (1 Jahr Elternzeit genommen - möchte verlängern) zurück und habe noch ein paar Fragen: Was hat es mit dem Erscheinen am 1. Arbeitstag zu tun? Kann ich nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Arbeitsbeginn diesen Neuantrag stellen? Das wäre doch das Einfachste?! Angenommen, ich würde am 1. Arbeitstag den Antrag auf Elternzeit für weitere zwei Jahre abgeben, kann der AG auch ablehnen oder muss er das akzeptieren? Wenn ich das also richtig verstehe, komme ich am 18. August zur Arbeit, gebe meinen Antrag ab und gehe dann nach 8 Wochen für 2 Jahre wieder in Elternzeit. Richtig oder falsch? Habe mich auch unabhängig von diesem Forum bei einem Rechtsanwalt erkundigt und der meinte, wenn man seine Elternzeit einmal festgelegt hat, ist das eben so - der Anspruch auf weitere Jahre ist also nicht mehr gegeben. Vielen Dank im voraus!
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