Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage betrifft etwaige negative Auswirkungen eines verlängerten Erziehungsurlaubs. Mein Arbeitgeber genehmigt seinen Angestellten ein 4. jahr Erziehungsurlaub/Elternzeit. Ich würde dieses zwar gerne in Anspruch nehmen, bin mir jedoch über die rechtlichen Auswirkungen nicht im Klaren. Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht dann nicht mehr, soviel glaube ich bereits zu wissen. Wie sähen aber mein Ansprüche aus, wenn sich in diesem verlängerten Erziehungsurlaub ein weiteres Kind einstellen würde? Muß der Arbeitgeber einen weiteren Erziehungsurlaub hintenanhängen oder muß ich befürchten, dann die Kündigung zu erhalten? Wie schaut es mit den Rentenzeiten aus ... würde dieses Jahr angerechnet? Was gäbe es sonst noch zu bedenken? Vielen Dank Stephanie Bauerfeind
Liebe Stephanie, Désirée hat recht. Wichtig ist noch, dass kein ANspruch auf KK beitragsfreiheit besteht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich versuche mal die teile zu beantworten, die ich so weiß: - Sollte in diesem vierten Jahr ein weiteres Kind jetzt dann geboren werden, kannst Du (wenn die Fristen stimmen) wieder weiter "nahtlos" im EU (das dann zu EZ wird, wg. neuem Gesetz) bleiben. Normalerweise kann er Dir auch nicht kündigen, kommt aber auf die Regelung des vierten Jahres an. - Bundeserziehungsgeld gibt es soweiso nur für zwei Jahre, evtl. für das 3. Jahr noch Landeserziehungsgeld (je nach Bundesland). - Für die Geburt eines Kindes werden Dir in der gesetzl. Rentenversicherung für 3 Jahre "Rentenpunkte" gutgeschrieben. Egal, ob Du trotzdem weiter arbeitest oder nicht. Also ist es denen auch egal, ob Du ein viertes jahr Zuhause bleibst. Aber dafür wird nix gutgeschrieben. Sie das vierte Jahr einfach als ein Jahr ohne finanzielle Unterstützung, aber als Arbeitslplatzgarantie an. HTH Désirée
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