luvi
Sehr geehrte Frau Bader, Im Forum habe ich schon mehrfach gelesen, dass neuerdings die Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft frühzeitig beendet werden kann und man dann das Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehaltes von vor der ersten Schwangerschaft bekommt. Da ich schon ein Frühchen habe und die Gefahr bei einer weiteren Schwangerschaft besteht, dass ich wieder ein Frühchen bekomme, interessiert mich, wie das gehandhabt wird, wenn das Baby als Frühgeburt zur Welt kommt, und man die alte Elternzeit noch nicht vor der Geburt abgebrochen hat. 1. Bekommt man dann auch das höhere Mutterschaftsgeld? 2. Oder erst nach der schriftlichen Beendigung der alten Elternzeit? 3. Wäre es sinnvoll, schon frühzeitig den Arbeitgeber zu informieren, das man die Elternzeit am Tag vor dem Beginn des neuen Mutteschutzes beenden wird, ohne auch ein genaues Datum anzugeben? Vielen Dank für Ihre Mühen Mit freundlichen Grüßen Luvi
Hallo, 1. Klar 2. Ich würde es dem AG frühzeitig mitteilen 3. Ja! Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Bei dem Risiko der Frühgeburt würde ich eben einiges früher meinem AG mitteilen, dass ich die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrechen möchte. Voraussichtlicher MuSchu-Beginn (Datum XY), damit voraussichtliches Elternzeitende (Datum Tag vor MuSchu-Beginn). Beginnt dann dein Mutterschutz tatsächlich früher, bist du damit auf der sicheren Seite. Schwieriger wird es, wenn das Baby kommt, bevor schriftlich mitgeteilt wurde, dass die EZ unterbrochen werden soll... Gruß Sabine
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