Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Liebe Fr. Bader, wir wohnen seit 18 Jahren zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, mittlerweile mit 3 Kindern (9,7,2). Als wir damals die Wohnung besichtigt haben, wurde uns mündlich (zu der Zeit noch vom mittlerweile verstorbenen Vater unserer jetzigen Vermieterin) zugesagt, dass wir die Grünfläche ums Haus herum benutzen dürfen. Nun möchte uns unsere Vermieterin die Nutzung der Wiese untersagen, da sich ein Mieter beschwert hat, dass die Kinder zu laut seien. Nebenbei bemerkt spielen unsere Kinder "gesittet", d.h. sie spielen meist Rollenspiele und kicken jetzt nicht mit dem Ball gegen die Hauswand o. Ä.. Darf uns die Nutzung des Gartens jetzt auf einmal untersagt werden? Gilt hier nicht so eine Art Gewohnheitsrecht? In unserem Mietvertrag ist diesbezüglich leider nichts geregelt- weder in die eine noch in die andere Richtung. Vielen Dank im Voraus, liebe Grüße Sternenstaub80

von Sternenstaub80 am 02.04.2022, 21:52



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Hallo, entscheidend ist, was im Mietvertrag und der Hausordnung steht. Die mündliche Zusage werden Sie nicht beweisen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2022



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Wenn nichts schriftlich geregelt ist, habt ihr natürlich schon mal schlechte Karten zu beweisen, dass ihr das schon immer durftet. Aber, ich meine, dass Hausrecht quasi für alle gleich gelten muss. Also, wenn einige Mieter den Garten nutzen dürfen, dann muss es allen erlaubt sein. Wir haben als Vermieter extra drauf geachtet, wie wir das in den Verträgen schriftlich fixiert haben.

Mitglied inaktiv - 02.04.2022, 22:56



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Danke für die Info. Wir sind die einzigen Mieter mit Kindern und auch die einzigen, die den Garten nutzen, wobei wir noch nicht einmal irgendwelche Geräte/ Sandkasten dort stehen haben und die Kinder ihr Spielzeug auch nach dem Spielen aufräumen. Das Rasenmähen bezahlen übrigens alle 6 Parteien über die Nebenkostenabrechnung falls das relevant ist.

von Sternenstaub80 am 02.04.2022, 23:10



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Der Rasen ist Gemeinschaftsfläche und die Nutzung ist idR in der Hausordnung vermerkt. Wenn da zB steht, Ball spielen verboten, habt ihr schlechte Karten. Darf die Fläche per HO von allen genutzt werden, dann auch von den Kindern - dennoch ist sie damit leider nicht einem Spielplatz gleichgesetzt im Sinne von „die Kids dürfen dort natürlich immer spielen“. So kenne ich es zumindest. Letztendlich wird der Vermieter das letzte Wort haben u wenn die Mehrheit sich gestört fühlt durch die Nutzung als quasi Spielplatz… Deutschland ist nicht sooo irre kinderfreundlich leider…

von cube am 03.04.2022, 15:34



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

In der Hausordnung steht diesbezüglich gar nichts, sie ist auch ziemlich kurz gehalten und komplett veraltet, wie der gesamte Mietvertrag (mit Schreibmaschine ausgefüllter Vordruck mit veralteten Regelungen, z.B. dass der Kohleschacht, der nicht existiert, frei gehalten werden muss, etc.) Über die Nutzung des Rasens steht überhaupt nichts. Es hat sich der Mieter beschwert, der im EG wohnt, ohne vorher mit uns das Gespräch zu suchen. Er ist als letztes eingezogen und er wusste, dass hier 3 Kinder leben (junger Mann, alleinstehend und kinderlos). Alle anderen Parteien sind uns wohlgesonnen- Rentner, die die Kinder von klein auf kennen und ihnen auch mal eine Kleingkeit zustecken und sich über "Leben" im Haus freuen. Wir haben im Großen und Ganzen eine harmonische Nachbarschaft und helfen uns auch gegenseitig aus... Wie gesagt, wir halten uns an die Ruhezeiten und sind eine ruhige Familie, die Mädchen spielen nicht besonders wild- meistens spielen sie Pferdchen oder kochen für ihre Puppen. Die anderen Mieter können die Reaktion unserer Vermieterin auch gar nicht nachvollziehen.

von Sternenstaub80 am 03.04.2022, 21:29



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Dann sucht ihr doch mal das Gespräch mit dem "Neuen" . Vielleicht muss er Schicht arbeiten und tagsüber schlafen und dann drei spielende Kinder vor dem Fenster... Oder die Kinder können auf einer anderen Ecke spielen , also nicht unbedingt vor seinem Fenster?

von KielSprotte am 04.04.2022, 02:43



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Da ich nicht so weit ausholen wollte, habe ich nur die Kurzfassung meines Problems geschildert. Der besagte Mieter ist am 30.03. ausgezogen und hat bei der Übergabe der Wohnung als Grund für seinen Auszug unter anderem die laut spielenden Kinder angegeben. Er ist ist Student und arbeitet keine Schicht. Er ist uns immer aus dem Weg gegangen und hat auch nur gegrüßt, wenn es unvermeidlich war. Er hat nie das Gespräch gesucht. Unsere Vermieterin hat diese Aussage als Anlass genommen, uns die Gartennutzung zu untersagen, damit ihr "so etwas nicht noch einmal passiert". Mit dem Nachfolger des besagten Mieters haben wir bereits gesprochen und darum gebeten, Probleme zeitnah direkt mit uns zu klären. Unsere Vermieterin sucht jeden Grund, uns los zu werden da sie unsere Wohnung sanieren und teurer vermieten möchte. Von daher kam ihr die Aussage des jungen Mannes sehr gelegen. Sie weiß auch, dass wir bereits seit einiger Zeit auf der Suche nach einem EFH sind, aber es geht ihr nicht schnell genug. Nebenbei bemerkt wohnen wir in unmittelbarer Nachbarschaft einer großen Gesamtschule, von daher ist hier sowieso zu Stoßzeiten Kinderlärm zu hören. Meine Kinder sind auch angehalten, nicht direkt unter dem Fenster zu spielen... So, ist jetzt doch länger geworden und für Fr. Bader für die Beantwortung meiner Frage wahrscheinlich unrelevant, aber das ist der komplette Sachverhalt ;-)

von Sternenstaub80 am 04.04.2022, 08:07



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

NACHTRAG: In den neuen Mietverträgen unserer Nachbarn steht ausdrücklich, dass der Garten von den Mietern genutzt werden darf. Kann ich also davon ausgehen, dass die Hauseigentümerin hier nicht zweierlei Maßstäbe ansetzen darf oder haben wir Pech weil wir noch den alten Vertrag haben in dem die Gartennutzung nicht geregelt ist?

von Sternenstaub80 am 04.04.2022, 17:07



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Hallo, Ich würde die Frage noch mal neu stellen, falls Frau Bader deine weiteren Infos nicht mehr liest. Ich finde vor allem den Teil wichtig, dass bei allen anderen im Mietvertrag steht, dass die Garten Nutzung erlaubt ist. (Dann sind eure Kinder die Gäste der anderen Mieter und dürfen spielen....) LG luvi

von luvi am 04.04.2022, 20:13



Antwort auf: Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Vielen Dank für den Hinweis und den Tipp :-D Habe mir auch schon gedacht, dass Fr. Bader wahrscheinlich nicht die Zeit hat alles zu lesen. Die Info, dass die anderen Mieter in den neuen Verträgen ausdrücklich die Erlaubnis haben, den Garten zu nutzen habe ich auch heute erst erfahren. Bin leider erst heute auf die Idee gekommen nachzufragen...

von Sternenstaub80 am 04.04.2022, 20:34



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kinderspielplatz bei Mehrfamilienhaus Pflicht?

Hallo, habe hier grad ein riesen Problem. Wir wohnen in einem 18 Parteienhaus, es wohnen hier noch mehrere Familien mit Kindern (5 Kinder zwischen 4-7 Jahre, 1 Kind 1 jahr und 3 Kinder 15), nun steht schon ewig ein Spielplatz in der Hausordung aber es ist keiner da, mein mann kommt grade eben von der Eigentümerversammlung und da hieß es das wir...


Kinderspielgeräte aufstellen / Mehrfamilienhaus

Hallo Frau Bader, dürfen in einem Garten zur gemeinsamen Nutzung aller Mieter Spielgeräte aufgestellt werden? Ein von Mietern finanzierter Sandkasten ist bereits da, es sollen Kletterturm und Schaukel o.ä. hinzkommen. Darf die Hausverwaltung das unterbinden? In den anderen Gärten im Innenhof gibt es bereits diverse Schaukeln, Klettertürme etc...


miserabler Fahrstuhl im Mehrfamilienhaus

Sehr geehrte Frau Bader, bei uns im Haus gibt es einen Fahrstuhl, für den jeder Mieter eine bestimmte Summe X an Nebenkosten zahlen muss. Da wir im ersten Stock wohnen brauchten wir diesen ja nie. Jetzt, nach der Geburt unserer kleinen Tochter, benutzen wir ihn täglich. Dabei ist uns aufgefallen! Das der Fahrstuhl keine Lichtschranke etc. ha...


Lärm Mehrfamilienhaus

Guten Tag Frau Bader, im Oktober 2014 haben wir eine EG Eigentumswohnung gekauft. Leider ist uns gleich aufgefallen das es im Haus bedingt durch die Nachbarn über uns sehr laut ist. Unsere Nachbarn haben zwei Kinder 14 J. und 12 j.. Eine ganze Weile haben wir den Lärm hingenommen, allerdings leidet nun unser Sohn seit 7 Monaten unter starken Schl...


Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Hallo Fr. Bader, ich hatte Ihnen schon einmal geschrieben wegen des Verbotes der Gartennutzung seitens unserer Vermieterin (eine Partei fühlte sich durch unsere spielenden Kinder gestört). Weder in der Hausordnung noch in unserem (alten) Mietvertrag ist die Gartennutzung geregelt. In den neuen Mietverträgen, die unsere Nachbarn bekommen habe...