Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bei uns im Haus gibt es einen Fahrstuhl, für den jeder Mieter eine bestimmte Summe X an Nebenkosten zahlen muss. Da wir im ersten Stock wohnen brauchten wir diesen ja nie. Jetzt, nach der Geburt unserer kleinen Tochter, benutzen wir ihn täglich. Dabei ist uns aufgefallen! Das der Fahrstuhl keine Lichtschranke etc. hat. Und wie es sein musste, bleibt er auch nicht so lange offen. So musste es kommen, dass mein Freund aus dem Fahrstuhl raus wollte und dieser die Tür zusammen wollte, dass schlimme daran war, dass er mit dem Kinderwagen in der Tür stecken blieb und diese nicht mehr aufbekam!!!! Nur mit sehr viel Kraft und Mühe konnte er selbst die Tür wieder öffnen, da diese nicht mehr von alleine auf wollte!!!! Wir haben so einen Schreck bekommen und ich war froh, dass mir das nicht passiert ist, weil ich nieeee mit meiner Kraft geschafft hätte diese Tür wieder aufzubekommen!!! Nun zu meiner Frage, ist sowas überhaupt erlaubt??? Immerhin zahlen wir auch für diesen Fahrstuhl und das, dass so ein Pfusch ist hätte ich nicht gedacht aber was kann man dagegen tun???? Habe seit dem auch etwas angst dort reinzugehen, weil man grad so mit dem Kinderwagen durch die Tür kommt und sich immer beeilen muss. :-( Bitte um Antwort!!! LG Sunnyyy
HAllo, den vermieter anschreiben, auf den Mangel hinweisen, eine angemessene Frist (ca. 14 T) setzen und dann mit Mietminderung drohen. Wegend er Höhe müssen Sie mal eine Mietminderungstabelle googeln Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich würde mich an die Hausverwaltung wenden.
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