Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderspielgeräte aufstellen / Mehrfamilienhaus

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderspielgeräte aufstellen / Mehrfamilienhaus

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Hallo Frau Bader, dürfen in einem Garten zur gemeinsamen Nutzung aller Mieter Spielgeräte aufgestellt werden? Ein von Mietern finanzierter Sandkasten ist bereits da, es sollen Kletterturm und Schaukel o.ä. hinzkommen. Darf die Hausverwaltung das unterbinden? In den anderen Gärten im Innenhof gibt es bereits diverse Schaukeln, Klettertürme etc. Danke stillmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier kommt es im wesentlichen auf den Mietvertrag an. Gehören die Außenflächen - z.B. ein Innenhof oder der Innenbereich großer Wohnanlagen - vertragsgemäß zur Mietsache, dann dürfen auch dort die Kinder spielen! Wenn nicht ohnehin bereits ein privater Kinderspielplatz vorhanden ist, können die Eltern sogar Spielgeräte wie Schaukeln, Planschbecken oder Rutschen aufstellen. Zwar sollten sie nach Möglichkeit darauf achten, den Sandkasten nicht direkt unter dem Fenster des Nachbarn zu platzieren, um Ärger zu vermeiden. Doch grundsätzlich müssen die Hausbewohner ebenso wie die der umliegenden Gebäude den vom Kinderspielplatz ausgehenden Lärm dulden und sind auch nicht zu einer Mietminderung berechtigt. Gruß, NB


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