Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vaterschaftsanerkennung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vaterschaftsanerkennung

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dringende frage ich lebe seit 10/2004 von meinem ehemann getrennt.mit meinem neuen lebensgefährten erwarte ich am 05.05.2006 ein gemeinsames baby. die vaterschaft haben wir beim jugendamt schon anerkennen lassen. jetzt kommt plötzlich ein brief vom jugendamt zu mir und meinem von mir getrenntlebenden ehemann, dass wir vor der geburt erst die scheidung einreichen müssen, und nach rechtswirksamkeit der scheidung erst mein lebensgefährte der rechtliche vater sein kann. mein ehemann soll jetzt zum jugendamt kommen und die vaterschaft zuvor anerkennen obwohl der leibliche vater schon für die vaterschaft beim jugendamt unterschrieben hat. wie sieht die rechtslage aus in dem fall, ist es wirklich so das mein ehemann und nicht der leibliche vater sich als vater vom gesetz her sehen kann. welche möglichkeit gibt es für den leibliche vater trotz einer noch nicht geschiedenen ehe der kindesmutter um die vaterschaft rechtmäßig werden zu lassen. eine scheidung von meinem ehemann kommt in moment nicht in frage, ist auch in der kürze der zeit nicht zu regeln.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ehemann ist bis zur Rechtskraft der Scheidung vor dem Gesetz automatisch der Vater u muss nichts beim JA anerkennen. Nach der Scheidung kann man das bei den Ämtern (alle drei zusammen) ummodeln. Gruß, NB


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Hallo ! Dein Mann muß beim Jugendamt eine VaterschaftsABERKENNUNG machen ! Bis zur rechtskräftigen Scheidung bleibt er allerdings der rechtliche Vater und wird auch in der Geburtsurkunde stehen ! lg ...anonym...


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ja er hat am dienstag schon termin beim jugendamt, gibt es denn keine andere möglichkeit das der leibliche vater auch in der urkunde stehen kann, wie ist es mit dem nachnamen des kindes, kann es den namen des leiblich vaters tragen????


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Nein ! Erst wenn Du geschieden bist wird der richtige Vater in die Geburtsurkunde eingetragen ! Das Kind bekommt Deinen jetzigen Ehenamen da es ja offiziell als ehelich gilt ! lg ...anonym...


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oh mann wie kompliziert vielen danke für die auskunft l.g. anja-aladdina


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ich kann das Ganze nur bestätigen, da ich in der selben Situation bin und mein Anwalt es mir so erklärt hat. Ich hoffe nur, dass die Scheidung bis September durch ist. Bis dahin hat der leibliche Vater Null Rechte an dem Kind, laut meines Anwaltes. Liebe Grüße Conny


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hab gerade beim familiengericht angerufen, eine scheidung ist nicht dringend erforderlich, ich muß im namen des kindes die ehelichkeit der vaterschaft anfechten. das kind bekommt dann vom gericht einen ergänzungspfleger zugeteilt, der wird das kind dann vor gericht vertreten , das kann ich als mutter oder der leibliche vater oder mein ehemann nicht machen. dem kind wird dann PKH gewährt für das verfahren. danach kommt es zu einer mündliche verhandlung, sind sich alle parteien einig und liegen keine unstimmigkeiten vor , ist der leibliche vater gesetzlich anerkannt . bei der namensgebung ist es erstmal so das das kind den ehenamen trägt, nach verfahrensende kann das kind dann durch das standesamt den namen des leiblichen vaters annehmen . l.g. anja-aladdina


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Nein anerkennen muss er nicht, nur aberkennen.Mein Anwalt sagte mir, man könne es auch schon vor der Scheidung machen, rechtskräftig wird es jedoch erst am Tag der Scheidung.


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Hallo Du ... willkommen im Club kann ich da wohl nur sagen. Ich lebe seit letzten Sommer von meinem EheMann getrennt.Die Scheidung habe ich im Feb. eingereicht. Bin von meinem jetzigen Lebenspartner ebenfalls schwanger und wir bekommen genauso ein MaiKind,ET 28.5., wahrscheinlich aber doch eher... Die Geschichte beim Jugendamt haben wir auch hinter uns.Die An und Aberkennung der Vaterschaft ist gelaufen, das haben wir zum Glück schriftlich.. nur werde ich wohl kaum noch vor der Entbindung geschieden. In unserem tollen Rechtsstaat geht leider alles viel zu langsam und *dringende* Scheidungen, wie eben in unseren Fällen, haben da auch keine Chance. Wenn Du Lust hast Dich mit mir auszutauschen, dann schreib doch an die Email.Ist hinterlegt. Lieben Gruss Petra


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