Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung

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Hallo, ich bin jetzt in der 38 SSW. Nun wurde uns gesagt, daß mein Partner (Kindesvater) und ich schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung auf dem Jugendamt beantragen müssen. Ist das richtig oder reicht dies auch nach der Geburt? Ich dachte ja eigentlich ja, da man doch die Geburtsurkunde benötigt, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallok, ich würde vorher gehene4. was man hat hat man. Ausserdem hat man nach der Geburt genug andere Sachen zu tun... gruß, NB


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Hallo! Ich hatte das gleiche Problem. Nach der Geburt unserer Tochter haben wir die Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgerechtsteilung beim Jugendamt bzw. Standesamt machen lassen. Das brauchst du vor der Geburt nicht machen. Alles Gute für die Entbindung. LG Mareike


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Das kann selbstverständlich schon vor der Geburt geschehen und ist auch sinnvoll, denn nach der Entbindung ist man ja mit Baby unterwegs und hat sicher auch keine Lust auf "Behördenhopping". ALles Gute!


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Ich hatte beides: nachher und vorher. Zuerst nachher, weil der kleine 2 Tage vor dem Termin mit dem JA kam :-) Und einmal vorher, weil ich draus gelernt hatte :-))) Ich plädiere für vorher, hinterher ist Babygucken und -kuscheln viiieeel wichtiger als durch die Frühjahrskälte mit dem Kind zu eiern. Und: sollte bei der geburt was sein, und Du nicht auf dem Damm, kann der Vater als solcher dann wenigstens auch mit eintscheiden. Klar, das ist der worst-case-Gedanke, aber mir war es so bedeutend lieber! Eine Geburtsurkunde braucht es dazu nicht, nimm einfach den Mutterpass mit. Termin bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes ausmachen. Dauert 15 min und kostet nix. Personalausweise nicht vergessen. Viele Grüße und alles Gute Désirée


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