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GutenTag Fr. Bader, habe folgendes Anliegen. Lebe seit 3 Jahren mit meiner Freundin und ihren Sohn(4Jahre) zusammen. Der Vater ist damals in der Schwangerschaft schon abgehauen. Er hat bis heute keine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Und hat auch kein Kontakt zu dem Kind. Ihr Sohn nennt mich auch Papa. JEtzt wollte ich wissen, ob ich auch die Vaterschaftanerkennen kann? Und was käme da noch auf uns zu vom Jugendamt? Da meine Freundin Unterhaltsvorschuß bekommt. Und damals auch ALG2 bekommen hat. Müßten sie bzw ich dann alles wieder zurück zahlen? Käme dann noch eine Vaterschaftstest auf mich zu? Denn ich auch machen würde. Ansonsten habe ich aber auch schon überlegt den kleinen zu adoptieren. Da wir nun mal nicht verheiratet sind und auch nicht vorhaben zu heiraten. Ist es dann überhaupt möglich den kleinen zu adoptieren? Über eine Rückantwort würde ich mich freuen Gruß uzedort
Hallo, so einfach ist das nicht. Adoptieren setzt voraus, dass der Vater zustimmt. Wenn der nichts davon weiß u nicht anerkannt hat, geht es auch ohne - der KV (dazu gibt es Urteile) kann aber nachträglich evtl. dagegen vorgehen. Vaterschaftsanerkennung ist schlecht, denn Sie sind ja nicht der Vater. Das heißt Rückzahlung des U-Vorschusses. Ausserdem muss man es sicher an eidesstatt versichern - und das können Sie nicht. Bleibt also doch nur die Adoption. Liebe Grüsse, NB
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Aber kann ich ihn denn so adoptieren ohne das wir verheiratet sind?
Hallo, nein,das muss vorher geschehen. Liebe Grüsse, NB
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Danke für die Antworten Dann wird es leider keine Möglichkeit geben. Da wir nun mal nicht vor haben zu heiraten.
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