Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft

Frage: Vaterschaft

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Hallo Frau Bader, Ich wollte mal wissen, was passiert, wenn ich den Vater meines Kindes nicht angeben kann. Hat es Auswirkungen auf das Erziehungsgeld/ Kindergeld? Kann ich auch Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht bekannt ist? Ich bekomme ergänzende Hilfe zum Leben vom Sozielamt! Wenn jetzt mein Kind kommt,dürfen die mir die Hilfe streichen, wenn ich den Vater nicht angebe? Danke schon jetzt für Ihre Antwort. Liebe Grüße Jona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jona, EG/MG und KG bekommen Sie ganz normal. Das Jugendamt kann aber denUnterhaltsvorschuss verweigern. Unterhaltsvorschuss dient nur dem Zweck, dass der Vater nicht zahlen kann. Der Staat als solche hat ja dem Kind gegenüber keine Unterhaltsverpflichung. Sie verletzen Ihre Mithilfepflicht, wenn Sie ihn verschweigen. Gruß, NB


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