Werdender_Vater
Hallo Frau Bader, erst einmal wollte ich mich für Ihre Hilfe und dieses Forum bedanken. Ich habe mir schon einiges durchgelegen und finde dieses Netzwerk und Ihre bisherigen Antworten sehr hilfreich. Beim Lesen der bisherigen Threads hab ich leider noch keine 100% zutreffende Antwort für meine derzeitige Situation gefunden. Deswegen hoffe ich sehr, dass Sie mir ebenfalls weiterhelfen können. Folgende Situation: Ich habe gerade ein unbezahltes Sabbatical, welches ich seit Mitte letzten Jahres mit meinem derzeitigen Arbeitgeber aufgrund des hohen Workloads vereinbart habe. Während dieses Sabbaticals beziehe ich kein Gehalt, zahle aber die gesetzliche Krankenversicherung selbst im Rahmen einer freiwilligen Versicherung monatlich an meine Krankenkasse. Nun ist meine Frau während des Sabbaticals schwanger geworden. Das Kind soll im Spätsommer diesen Jahres (also noch während des Sabbaticals) auf die Welt kommen. Meine Frau und ich planen jeder jeweils ab Geburt des Kindes für 7 Monate in Elternzeit (also ich in Vaterschaft) zu gehen und jeweils Elterngeld zu beantragen. Meine Frage lautet nun: Wie berechnet sich nun mein Anspruch auf Elterngeld in dieser Zeit, also z. B. die 67% des Brutto/Nettolohns, wenn ich während der letzten 12 Monate zwar beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber weiterhin fortbesteht bzw. die Arbeitsleistung ruht, ich aber kein Gehalt beziehe. Vor dem Sabbatical lag mein monatliches Bruttogehalt im mittleren 4stelligen Bereich. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Bemessungsgrundlage und was wäre in meiner Situation die klügste Vorgehensweise? Wie kann man das der Elterngeldstelle verklickern, wenn die sich nichts genaues unter einem Sabbatical vorstellen können? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Werdender_Vater
Hallo, das Eg berechnet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das ist ja nun nichts anderes als unbezahlter Urlaub. Dein Arbeitsvertrag ruht. Kein Einkommen 12 Monate vor Geburt, also wirst Du den Mindestsatz von 300€ bekommen.
Philomena0303
Sorry aber das habt ihr wirklich sehr ungünstig geplant... es wird wohl wirklich auf den Mindestsatz hinauslaufen. Habt ihr euch gar nicht überlegt was das bedeutet? Klüger wäre es gewesen mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, wo du z.B. 3 Jahre lang ein reduziertes Gehalt bekommen hättest und das letzte Jahr nicht hättest arbeiten müssen. Wenn deine Frau arbeitet wäre es jetzt finanziell sinnvoller, wenn sie 12 Monate Elternzeit nehmen würde und du dann im Anschluss 2 Monate (bis dahin hättest du ja wieder Anspruch auf mehr Elterngeld).
Sternenschnuppe
Berechnungsgrundlage ist immer 12 Monate vor Geburt, nicht vor Elternzeit. Ab Juni wieder zu arbeiten bis zur Geburt würde bei dem hohen Netto aber das Elterngeld erhöhen. Also mit dem AG sprechen oder Mindestsatz in Kauf nehmen.
Sternenschnuppe
Zudem wäre bei Arbeit und gesetzlicher Pflichtversicherung die Krankenkasse auch beitragsfrei in der folgenden Elternzeit.
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