Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft unverheiratet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaft unverheiratet

jojoli

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Liebe Frau Bader, 1. Mein Partner und ich sind schon lange zusammen, heiraten wollen wir aber nicht. Seit einiger Zeit sagt er, wir sollten jetzt schon (ca 12 Wochen vor ET) beim Standesamt (?) die Vaterschaft anerkennen. Ist es nötig, dass das jetzt schon gemacht wird, oder macht man das üblicherweise nicht nach der Geburt? Gibt es bei diesem Vorgehen drastische Nachteile gegenüber dem Status, verheiratet zu sein? 2.Wenn beide Partner Elternzeit nehmen, reduziert sich dann die Elternzeit des einen Partners um die des anderen? Vielen Dank! jojoli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Macht man üblicherweise (auch schon vor der Geburt) beim Jugendamt 2. Nein, Nachteile gibt es nicht 3. Nein, beide können bis zu 3 Jahren nehmen, auch parallel. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo Nein du kannst das jetzt schon beim Jugendamt machen,beider persoso brauchen sie und das Mutterschaftsheft. Haben wir auch gemacht,falls bei der Geburt etwas passiert hat Vater das Sorgerecht und muss sich nicht auch noch darum kümmern,uns war es wichtig das wir es vorher schon geklärt hätten genau wie das Sorgerecht.


Mogli18

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Ist doch super, das könnt ihr jetzt schon erledigen. Samt Sorgerecht, und dann könnt ihr nach der Geburt einfach das Kind genießen. Und auch gleich die richtige Geburtsurkunde erhalten. Gibt keine Nachteile.


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