Mitglied inaktiv
Mein Geburtstermin ist der 2.3.08. Mein Partner möchte die Elternzeit ab dem ersten Lebensmonat des Kindes nehmen. Meine erste Frage: Bis wann muss man den Antrag gestellt haben? Meine zweite Frage: Muss der Antrag zuerst beim Amt abgegeben werden und dann eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden, oder muss ich erst die Bescheinigung vom Arbeitgeber haben bevor ich den Antrag stellen kann? Dritte Frage: Ist evtl. die Frist jetzt schon abgelaufen, da es ja bis zum Geburtstermin nur noch 6 Wochen sind? Vielen Dank, Anne
Hallo, er kann direkt EZ nehmen, dann sollte er schreiben"Ab der Geburt, voraussichtlich...". Die Frist ist 7 Wo., aber wenn er es jetzt abgibt, kann man ja mal schauen, wie es klappt. Sonst muss man mit Urlaub überbrücken. Falls Ihnen MG zusteht werden Ihnen die ersten 8 Wochen auf jeden Fall angerechnet. Ansonsten können Sie die 14 Mo. verteilen wie Sie wollen, jeder kann aber höchstens 12 Mo. nehmen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also die Frist fängt doch mit der Geburt an, vorher weisst Du doch noch gar nicht das Geburtsdatum... Also kannst Du den Antrag erst ab Geburt absenden. Auch wenn der Papa die ELternzeit nimmt, musst Du die ersten 2 Moante nach Geburt auch nehmen, auch wenn Du MuSchu hast, sonst verliert Ihr 2 Moante. So kann der Papa dann 12 Monate beantragen, und Du 2 lg
Mitglied inaktiv
Hallo Natürlich kann der vater ab Geburt E nehmen, parallel zu Dir. Man "beantragt" EZ auch nicht, man teilt sie dem AG mit! Aber mit den 6 Wochen seid Ihr eigentlich echt zu spät dran... Frist ist 7 Wochen. Also soll er eben Morgen seine Ez abgeben und ist dann eben evtl. 1 Woche nicht Zuhause... je nachdem wann das Kind kommt. Hilfsweise kann er reinschreiben "ab Geburt des Kindes" (das ja auch später kommen kann...). Wobei DAS für den AG ja nun wirklich schwer planbar ist... Viele Grüße Désirée EG kann erst beantragt werden, wenn das Kind auf der Welt ist! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
sind es ab heute doch noch fast 8 Wochen - oder wie rechnet Ihr?
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