Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater lebt in einer neuen festen Beziehung - doppeltes Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vater lebt in einer neuen festen Beziehung - doppeltes Gehalt

sabdor

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Hallo, der Vater lebt wieder in einer festen Beziehung. Müsste sich der Kindesunterhalt - doppelte Gehälter - nicht erhöhen?


sterntaler82

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Ähhhh nein, warum sollte er??? Gibst du der Frau ein teil des Sorgerechts ab ?


Sternenschnuppe

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Wie viel von Deinem Gehalt würdest Du der Ex Deines potentiell neuen Partners denn so überweisen wollen und warum ? Offenbar denkst Du ja das muss so sein, also warum würdest Du für fremde Kinder zahlen wollen?


Mitglied inaktiv

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na zum Glück muss ich dem Sohn meines Mannes keinen Unterhalt zahlen. Aber die Mutter des Jungen hatte mal ähnliche Gedanken. Deshalb weiß ich auch ganz sicher, das Gehalt der neuen Partnerin spielt keine Rolle im Kindesunterhalt. Auch nach dem Tod des Vaters (auch das stand schon mal zur Debatte) muss die neue Partnerin nicht den Unterhalt übernehmen.


Mitglied inaktiv

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lernte ich nicht gerade hier, daß sehr wohl die ersparten lebenshaltungskosten des unterhaltspflichtigen in die berechnung des kindesunterhalts mit einfließen? ich hatte seinerzeit schon angefangen, mich darüber zu ärgern, deswegen weiß ich das noch so genau....


Sternenschnuppe

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Ja. Das ist richtig. Geneinsame Haushaltsführung. Habe aber gelernt, dass das nur ein Gericht entscheiden darf. Und ob sie zusammen wohnen steht oben auch gar nicht. Nur dass er eine Partnerin hat die auch verdient. Ob er dadurch Einsparnisse hat weiss ja keiner.


Mitglied inaktiv

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na ja, er lebt in einer festen beziehung, für mich heißt das schon, daß sie zusammenwohnen. aber gut, daß das dann ein gericht entscheidet, damit ist mir schon "geholfen". ich hatte halt "nur" die beistandschaft.


Mitglied inaktiv

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na hoffentlich liest das nicht die Ex meines Mannes!


Sternenschnuppe

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Dachte auch das geht automatisch. Tut es aber nicht, nur im Rahmen eines Beschlusses. Bei mir ist die Beistandschaft damals vor Gericht gezogen wegen Unterhalt.


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