Okart
Guten Tag, ich habe in Norwegen gearbeitet, 2 Wohnsitz in Norwegen. 1. in Deutschland! Der Vater meines Kindes ist Norweger, arbeitet und lebt in Norwegen! Ich habe für ca. 6 Monate in Norwegen Elterngeld bekommen, da ich dort noch wohnen musste. Ich kann ja nur mit einem Ausweis für das Kind reisen). Nun habe ich Elterngeld in Deutschland beantragt - schon Anfang des Jahres!!! Nach einem telefongespräch mit meiner Bearbeiterin, meinte diese ich bekomme kein Kindergeld, da der Vater im Ausland lebt. Ich bin nicht mit dem Man zusammen, er hat kein recht auf das Kind (hoffe Sie verstehen wie gemeint). Da der Vater aber auf der Geburtsurkunde steht (ist ein muss in Norwegen, das ein Vater eingeragen ist) ist nicht Deutschland verantwortlich. Wie kann das sein? Ich muss in Deutschland weiter leben, da ich einen Familienangehörigen helfen muss...
Hallo, wenn Sie selber dauerhaft in D leben, bekommen Sie auch KG und EG. Liebe Grüsse, NB
Okart
Vielen Dank! Das ist egal, das ich vorher in Norwegen gearbeitet habe? Solte ich mich dann auch Arbeitssuchen melden? -dachte es genügt nur EG & KG zu beantragen (erstmal... so viel Papierkrieg...) Also muss ich Wiederspruch einlegen, falls ich schrieftlich auch ein nein bekommen sollte ;-) Vielen Dank
HeikeB1969
Hallo, bei uns war es ähnlich. Allerdings verheiratet, beide in CH-.Firma beschäftigt, Wohnsitz von mir und Kind ausschließlich D. Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt, dass ich in D KEIN Kindergeld bekomme weil das Familieneinkommen (sein Gehalt) in CH erwirtschaftet wird. Somit hätte ich in CH Kindergeld bekommen müssen. Aufgrund verschiedener Dinge wurde es nach langem Hin und Her so gelöst, dass ich ab dem Tag meiner Arbeitslosmeldung hier in D Kindergeld bekommen habe. Die Aussage vom Amt war, dass ich in D sozialversicherungsbeschäftigt oder eben arbeitslos sein müsse. Alles Gute ! LG Heike
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