Mitglied inaktiv
hallo frau bader, habe folgendes problem, mein Exmann wohnt eigentlich 400km von uns entfernt, er wurde obdachlos wegen seiner schweren depressionen, und damit er nicht auf der straße steht habe ich ihn für 3 wochen in die einliegerwohnung in meinem haus gelassen, und ihm auch arbeit besorgt. nun dank seiner depressionen ist er die arbeit wieder los, schläft auch nicht mehr hier sondern ist zurück nach ulm, man erreicht ihn weder per email noch per handy und der gleichen die einzige anschrift was ich habe ist dei seiner eltern (schwere messis + alkoholkrank beide) als ich das dem Jugendamt mitteilte und auch das er 3 wochen in der einliegerwohnung war sagte man mir das ich für diese 3 wochen den UVG zurück zahlen muß da ich mit ihm vorübergehend eine Lebesgemeinschaft gebildet hätte... wohlgemerkt er hatte einen eigenen eingang mit eigenen schlüssel und weder ich noch die kinder benützen die einligerwohnung..auch tagsüber waren wir nicht zusammen weil er arbeiten war, er nutzte die wohnung nur zum schlafen, seine wochenenden verbrachte er bei freunden in der stadt wo er wohnt. wir haben weder gemeinsam gegessen eingekauft oder sonstiges..dazu ist er nicht mal mehr in der lage weiteres hieß es jetzt auch das er auf keinen fall eine nacht hier verbringen darf wenn er die kinder besucht, er MU? sich ein hotel nehmen. das kann er sich nicht leisten, er leidet an sehr schweren depressionen und ist nicht mehr wirklich fähig ein leben selbstständig zu führen. bei seiner zwangsräumung hat er die ersten nächte im möbelcontainer geschlafen bis ich ihn hier her holte... muß ich für diese 3 wochen wirklich den UVG zurückzahlen? leidtragende sind wieder die kinder... stimt es das er nicht mal zu besuch hier schlafen darf für 1ne nacht wenn er seine kinder einmal besucht?? bin echt verzweifelt :-( danke schonmal milka
Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner u kürzer fragen Liebe Grüsse, NB
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