Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsregelung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsregelung

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Hallo Frau Bader Ich würde gerne wissen wer anspruch auf Urlaub in den Schulferien (Sommerferien) hat? Nach 2 Jahren Elternzeit arbeite ich wieder im Kindergarten und bin an die Ferienzeiten die uns vorgegeben sind gebunden d.h. eine Woche Ostern oder Herbst drei Wochen Sommer und zwischen Weihnachten und Neujahr. Bei meinem Mann in der Firma gibt es mit einem Kolegen deswegen wieder Ärger er hat kein Schulpflichtiges Kind mehr sein Sohn ist 22 soviel ich weiß Ausbildung beendet, aber er hat eine Freundin mit einem Kind nicht seins und sagt das er deshalb ehr anspruch hat als mein Mann. Bei dem anderen Kolegen ist es klar. Wir wollten im Sommer in Urlaub fliegen und jetzt hat er wieder nur 2 Wochen und die anderen jeder 3 Wochen genehmigt bekommen, dabei hat er als erster eingereicht. Laut Arbeitsvertrag stehen einem in der "Guten Jahreszeit" drei Wochen Jahresurlaub am Stück zu. Danke für Ihren Rat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag soll, wenn verschiedene ANs gelichzeitig Urlaub beantragen, auf persönliche Belange Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, wenn Sie wegen der berufl. Tätigkeit nur zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können. Liebe Grüsse, NB


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