Frage: Urlaubsregelung 14 Tage mit Kind?

Hallo, kurz als Info gemeinsamer Sohn aus unserer Ehe (2J) wurde von mir nach Arbeitsschluss mitbetreut, auch abends am WE und über Nacht wenn KM nebenbei arbeitete. Trennung vor 1 Jahr (Ehe geschieden). Kind war von Trennung an regelmäßig bei mir (unter der Woche 2 Tage mit ÜN und fast jedes WE). Bei neuer Partnerin meinerseit wurde Kontakt von der KM auf Minimum reduziert. Bitte von mir um Umgangsregelung. Kind wurde zunehmend von Ihren Eltern betreut, wechselte fast täglich das Bett auf Grund Schichtarbeit der Mutter. UV wurde von ihr abgelehnt. Beauftragte Anwalt eine UV zu gestalten, 3 Vorschläge meinerseits, mit Wunsch auf Modell mit Betreuung bei Nacht und Spätdienst der KM abgelehnt. Letztendlich wie folgt. alle 14 Tage von Fr Nachm-Die 19.00 Uhr + 1 Nachm in der Woche dazwischen. 2x 8 Tage zusammenhängend für Urlaub. Feiertage geteilt, jährlicher Wechsel. An sich wirklich super. Die ganzen anderen Dinge bezüglich Konflikte lasse ich wegen der Länge weg. KM hat Problem wegen meiner neuen Partnerin, daher im Dauerstreit. Bei Bitte um Tausch eines Umgangs We kürzt sie meine Tage auf 3 unter der Woche. (Bitte um Tausch waren beruflich oder Ereignisse vom Sohn meiner Freundin.) Bisher 3x auf Grund nicht anders gestaltbar, bzw nicht sinnvoll für unser Kind. der Grund meiner Frage: der Nachmittag wo Umgang stattfindet, bezieht sich auf 3h. In der Zeit isst er mit uns zu Abend, muss zur KM gebracht werden, es bleibt daher sehr wenig Zeit für wirklichen Umgang. Dazu ist er meist sehr müde, da sein Tag 5.30 Uhr beginnt wegen Frühschicht der Mutter. Bitte um ÜN um es dem Kind angenehmer zu gestalten wurde abgelehnt. Dafür sollte dann ein Tag vom verlängerten WE abgezogen zu werden. Ein anderes Problem ist der gemeinsame Jahresurlaub mit meiner Partnerin und dessen Kind. Die KM gestattet mir ausdrücklich nur 8 Tage am Stück, hält mir jedoch vor kein Interesse am Kind zu haben wenn ich 14 Tage alleine verreise. Würden mir denn 14 Tage zustehen wo ich unseren Sohn mitnehmen kann? Steht mir die ÜN an dem Wochentag zu? Hätte man damit eine Chance? Er fühlt sich wirklich sehr wohl bei uns, hat engen Bezug zu meiner Partnerin und dessen Kind. LG

von Tiffeddy2017 am 31.08.2017, 10:28



Antwort auf: Urlaubsregelung 14 Tage mit Kind?

Hallo, sie sind anwaltlich vertreten, da darf ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



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