Mitglied inaktiv
Hallo, hier meine Frage: Steht mir im Erziehungsurlaub eigentlich Urlaubsgeld zu ?? Ganz oder nur ein Teilbetrag?? Kann ich das Urlaubsgeld auch rückwirkend fordern??
Liebe Kathrin, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch, da ja das Arbeitsverhältnis suspendiert ist. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo Kathrin, soweit mir bekannt ist, steht dir Urlaubsgeld nur in Höhe des "erarbeiteten Anteils" zu. Wenn du also im Jahr nicht arbeiten warst (weil du im Erziehungsurlaub bist) steht dir für die Zeit auch kein Urlaubsgeld zu. LG aus Bochum Vanessa
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