Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit

finni88

Beitrag melden

Hallo Fr.Bader! Hatte vor Antritt meiner Elternzeit einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Habe meinen Arbeitgeber schriftlich darum gebeten meinen Urlaub (hatte zuvor ein BV)auf die Zeit nach meiner Elternzeit(beantragt 2Jahre) zu verlegen. Was er auch bewilligte. Wieviel Urlaub steht mir nach 2 Jahren zu,da ich gehört habe das sich diese jeweils um 1/12 verkürzen. Wieviel nach 3 Jahren wenn ich evtl.die Elternzeit um ein Jahr verlängere? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. In der EZ nicht. Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Deine Urlaubstage werden nicht durch die Elternzeit gekürzt. Es ist also egal, wie lange Du Elternzeit nimmst. Du hast jetzt immer noch 28 Tage. Während der Elternzeit erwirbst Du nur keinen neuen Urlaubsanspruch mehr dazu. Luvi


SumSum076

Beitrag melden

Urlaubsanspruch hat man fürs ganze Jahr. Der Mutterschutz ändert daran nix. Aber der Anspruch kann gekürzt werden, für jeden Monat, den man komplett in Elternzeit ist. Hast du Elternzeit (nach dem MuSchu) vom 22.10.2014 bis irgendwann in 2015, dann kann dein Urlaub für 2014 gekürzt werden. Und zwar für die Monate November und Dezember. Das sind dann 2/12 des Jahresurlaubes. Macht bei 28 Tagen Jahresurlaub: 28 : 12 = 2,333 Tage pro Monat 2,333 x 2 Monate = 4,66666 28 Jahresurlaub - 4,6666 Elternzeit = 23,333 Tage für 2014 Diese Tage bleiben erhalten - automatisch. Darum hättest du nicht bitten müssen (siehe § 17 BEEG). Du kannst sie nach der Elternzeit nehmen. Das gilt auch, wenn du Elternzeit verlängerst! Endet deine Elternzeit zB Mitte April, dann hast du in dem Jahr Anspruch auf Urlaub für April bis Dezember. Also auf 9/12 vom Jahresurlaub. Endet sie im September, hast du Anspruch auf 4/12. Innerhalb der Elternzeit hat man nur Anspruch auf Urlaub, wenn man arbeitet (Teilzeit in Elternzeit). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich bin in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis. Vor der Geburt meines Sohnes am 01.August 2012 war ich ab Februar 7 Wochen krank geschrieben, direkt im Anschluss hat mir die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgescprochen. Mein Mutterschutz ging bis zum 29.09.2016. Seitdem bin ich in Elternzeit. Nun würde ich eigentlich gerne ...

Liebe Frau Bader, meine Elternzeit neigt sich dem Ende, da ich noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, wäre ich gerne wieder zurück gekehrt. Leider aber kann mir mein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle (Firma mit mehr als 15 AN) anbieten. So haben wir uns auf einen evtl. Aufhebungsvertrag geeinigt mit vorausgesetzter Abfindung. Die F ...

Guten Tag Frau Bader! Meine Situation ist folgene: Ich habe nach zweijähriger Elternzeit wieder Vollzeit in meinem Beruf als Erzieherin angefangen. An meiner alten Arbeitsstelle. Am 08.08. gabe ich angefangen zu arbeiten. Das Kindergartenjahr endet aber schon am 16.08. Danach ist 3 Wochen der Kiga geschlossen. Da mein restlicher Urlaubsanspruch g ...

Sehr geehrte Frau Bader, die Personalabteilung und ich sind auch nach mehrmaligen Mailkontakt und Klärungsversuchen unterschiedlicher Ansicht über die Höhe meines Urlaubsanspruchs nach der Elternzeit. Die Elternzeit begann Mitte Februar 2020(nach dem Mutterschutz) und endet Mitte August 2021. Unstrittig ist der Urlaubsanspruch für Januar 2020 s ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich danke Ihnen herzlich für die Möglichkeit von Ihnen Rat zu erhalten. Folgende fiktive Annahme. Ein Mitarbeiter befindet sich von 01.04.2050 bis 15.07.2051 in Vollzeit Elternzeit. Ergeben sich durch Kündigung zum Ende der Elternzeit (§ 19 BEEG) in der zweiten Jahreshälfte 2051 etwaige Urlaubsansprüche gem. BUrlG? ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, meine folgende Formulierung ist besser nachvollziehbar. Elternzeit 15.07.2021 bis 15.07.2022 Kündigung gem. § 19 BEEG zum 15.07.2022 Da die Kündigung im 2. Halbjahr liegt, wären evtl.* 20 Urlaubstage zu gewähren. Hat man in dem Fall den Anspruch auf die 20 Tage? Oder auf 10 Tage, da für den Elternzeitzeitrau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Anfang Februar 2019 ein BV bekommen (Altenpflege) und im Juni meinen Sohn bekommen - Urlaub war schon verplant, den habe ich dann aber im BV nicht mehr genommen. Elternzeit geht offiziell noch bis Juni 2022. Steht mir der Urlaub nach Ende der Elternzeit noch zu, oder ist dieser bereits verfallen? Ich ...

Hallo Frau Bader, meine Frage ist ob mich mein Arbeitgeber wirklich zwingen kann meinen Urlaub der mir für 2022 zusteht vor dem Mutterschutz zu nehmen? Das ist nämlich das was mein Arbeitgeber von mir derzeit einfordert, was aber nicht in meinem Sinne ist. Wenn mich der Arbeitgeber echt zwingen kann alle Urlaubstage 2022 vor dem Mutterschutz ...

Hallo, Ich habe letztes Jahr mein zweites Kind zur Welt gebracht und hatte in der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot. Zum Zeitpunkt als das Beschäftigungsverbot (Mitte März) erteilt wurde, hatte ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr, welcher Ende März zu nehmen wäre. Ist dieser während des BVs tatsächlich abgelaufen oder ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...