Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin angestellt in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis und glücklich schwanger. Der errechnete Entbindungstermin ist der 21.07.08. Meine Chefin hat behauptet, ich hätte auch nur bis dato Anspruch auf Urlaub. Ich meine aber, dass mein Anspruch für die gesamte MuSchu Zeit gilt also bis ca Mitte September. Oder aufgrund des unbefristeten Arbeitsvetrages vielleicht sogar doch bis Ende des Jahres ? Werde 12 Monate Elternzeit beantragen. Vielen Dank für Antworten.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also Du hast bis Ende September Anspruch auf Urlaub! Es zählt immer nur ganze Monate. Wenn Du 12 Monate EZ beantragst, willst Du danach TZ arbeiten in EZ? Dann würde ich auf jeden Fall mehr beantragen. lg
Mitglied inaktiv
Sag deiner Chefin, sie soll gaaanz langsam mal § 17 BEEG lesen... und verstehen... :-) Ab dem ersten VOLLEN Monat EZ kann Urlaub gekürzt werden, also bei Dir vorauss. ab Oktober. Viele Grüße Désirée
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